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+++ Petition gegen Chatkontrolle in Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gestartet
+++ EU-Parlament: Kostenbeteiligung großer Konzerne an Netzinfrastruktur gefährdet Netzneutralität
+++ Instagram-Post mit kostenlos erhaltenen E-Books muss als Werbung kenntlich gemacht werden
+++ Brandenburgische Datenschutzaufsicht fordert direkte Ablehnungsmöglichkeit bei Cookies
+++ BGH entscheidet über Influencer-Marketing
+++ EuGH verhandelt zur Vorratsdatenspeicherung
+++ Verbraucherzentralen mahnen wegen Cookie-Bannern ab
+++ LG Wuppertal zu Rechtsmissbrauch bei Auskunftsanspruch
+++ LfDI Hessen warnt vor Datenübermittlung per Fax
+++ ePrivacy-Verordnung vorerst gescheitert
+++ Entwurf für Medienstaatsvertrag beschlossen
+++ LG München: Facebook-Produkte verstoßen gegen Patente
+++ LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
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+++ G20: Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?
+++ OLG Celle: #ad reicht als Kennzeichnung für Instagram-Werbung nicht aus
+++ VG Karlsruhe: Keine prophylaktischen Maßnahmen aus DSGVO
+++ LG Düsseldorf urteilt im Patentstreit zwischen Identifizierungsdiensten
+++ Telemedicus Wahlcheck 2017 Artikel vollständig lesen
Große Aufregung im Netz! Instagram, der bekannte Fotodienst, der kürzlich von Facebook aufgekauft wurde, will seine Nutzungsbedingungen ändern. Darunter auch einen Passus, der die Rechte an den Fotos betrifft, die Nutzer bei Instagram hochladen können.
„Instagram will die Fotos seiner User verkaufen”, liest man deshalb überall quer durchs Netz. „Alles halb so wild” schreiben andere. Was stimmt nun? Artikel vollständig lesen