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Diese Woche ist das Terrorismusbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Allein der Name erzeugt bereits Unmut, aber genauso auch der Inhalt: Ab jetzt können neben dem Verfassungsschutz auch der BND und der Militärgeheimdienst MAD Einsicht in Daten von Luftfahrtunternehmen, Banken, Post- und Telekommunikations-Konzernen nehmen. Eine Auskunft darf bereits zur Untersuchung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen eingeholt werden. Erweitert wird darüber hinaus die Mobilfunküberwachung mittels so genannter IMSI-Catcher.