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Selektivvertrieb und Luxusimage – Vorlage an EuGH

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat gestern beschlossen, dass dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Plattformvertrieb von Markenware vorgelegt werden (Az.: 11 U 96/14 (Kart)). Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob die Sicherstellung eines „Luxusimages“ ausreicht, um ein zulässiges selektives Vertriebssystem zu begründen. Eine der umstrittensten Fragen des Online-Vertriebs wird damit durch den EuGH entschieden werden müssen. Artikel vollständig lesen

OLG FFM zu Vertriebsverboten für Plattformen und Suchmaschinen

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Gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die lange erwartete Berufungsentscheidung über das Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen verkündet (Az.: 11 U 84/14 (Kart)). Demnach sei ein Internetvertriebsverbot zulässig, ein Preissuchmaschinenverbot dagegen nicht. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor. Damit weicht das OLG in wesentlichen Teilen von der Entscheidung der Vorinstanz ab, über die ich bereits ausführlich berichtet hatte (Az.: 2-03 O 158/13). In dem Parallelverfahren über den Online-Vertrieb von Luxusparfums hat es einen Beweisbeschluss erlassen. Die Begründung – soweit aus der Pressemitteilung erkennbar – ist erstaunlich und dürfte die Diskussion noch einmal ankurbeln. Hier ein kurzer Kommentar: Artikel vollständig lesen

LG Frankfurt: Kein Plattformverbot für Luxusparfums

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Können Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, ihre Produkte über Online-Plattformen zu vertreiben? Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit immer wieder die Gerichte. Einen besonders interessanten Fall hat das Landgericht Frankfurt letzten Sommer entschieden (Az.: 2-03 O 128/13). Demnach kann ein Hersteller von Luxusparfums den Vertrieb über Plattformen wie Amazon jedenfalls nicht deshalb verbieten, weil er ein luxuriöses Verkaufsumfeld anstrebt.

Eine interessante Entscheidung – die im Ergebnis zwar richtig ist, aber auch einige Fragen offen lässt. Gibt es einen kartellrechtlichen Prestigeschutz im Zusammenhang mit einem selektiven Vertriebssystem? Welche Wirkung hat die sogenannte „Logoklausel”? Und wie weit reicht die Vertikal-GVO? Insbesondere diese Fragen möchte ich in der folgenden Besprechung klären. Artikel vollständig lesen

LG Frankfurt zu Online-Vertriebsverbot im Volltext

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Vor drei Monaten hat das LG Frankfurt am Main einem Rucksackhersteller die Verwendung zweier Klauseln untersagt, mit denen er einem Vertragshändler den Online-Vertrieb untersagen wollte (Az.: 2-03 O 158/13). Erneut beschäftigte sich damit ein Gericht mit dieser kartellrechtlich sehr umstrittenen Frage, deren Lösung entscheidende Konsequenzen für den Online-Handel haben wird. Wir haben die Entscheidung mittlerweile im Volltext vorliegen. Ich habe sie mir einmal genauer angeschaut: Artikel vollständig lesen

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