Ein Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Frhr. Raitz von Frentz und Dr. Christian L. Masch
Das durch die europarechtlichen Vorgaben geprägte Recht der öffentlichen Wiedergabe ist Gegenstand zahlreicher EuGH-Entscheidungen. Angesichts der teilweise eher apodiktischen Begründungspraxis des EuGH haben die Entscheidungen häufig für angeregte Diskussion gesorgt. Insbesondere wurde aus der Perspektive der Rechtenutzer im Anschluss an EuGH-Entscheidungen immer wieder einmal in Frage gestellt, ob einzelne Nutzungshandlungen noch als zustimmungsbedürftige öffentliche Wiedergabe betrachtet werden können. Teilweise wurde der Schluss gezogen, Verwertungsrechte seien faktisch entfallen, etwa das Kabelweitersenderecht im Empfangsgebiet der terrestrischen und sonstigen Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen (siehe nur Peukert, ZUM 2017, 881, auf Grundlage einer im Auftrag des ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. verfassten Stellungnahme). Artikel vollständig lesen
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