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Der BGH hat vor einigen Tagen die Entscheidungsgründe zum Fall der „Kohl-Tagebücher” (Az.: V ZR 206/14) veröffentlicht. Das Urteil betrifft den Zusammenhang zwischen Datenträgern und den auf diesen aufgespielten Daten. Damit behandelt der BGH eine der Grundfragen, die sich beim „Internetrecht der Dinge” stellen: Fallen die Verfügungsrechte an Daten und das Eigentum am Datenträger zwangsläufig zusammen? Artikel vollständig lesen