Ein kurioser Rechtsstreit geht zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen das AnyDVD-Urteil des Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob schon ein bloßer Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn er auf die Webseite eines Herstellers von Software zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen zeigt. Nein, hatte der Bundesgerichtshof im Herbst 2010 entschieden. Dem schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an – nicht ohne einige interessante Worte zum Verhältnis von Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit zu verlieren. Artikel vollständig lesen