Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Holger Hembach Art. 10 EMRK regelt die Freiheit der Meinungsäußerung. Nach Satz 2 der Vorschrift schließt dies die Freiheit ein, „Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe zu empfangen und weiterzugeben“. Es ist umstritten, ob sich hieraus ein Recht auf Zugang zu Informationen herleiten lässt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dies lange Zeit abgelehnt. Im Fall Magyar Helsinki Bizottsag gegen Ungarn (EGMR, 08.11.2016 - 18030/11) hat die Große Kammer des Gerichtshofs jedoch die Position des EGMR zu dieser Frage modifiziert. Sie hat entschieden, dass sich aus Art. 10 ein Recht auf Zugang zu Informationen herleiten lasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der kürzlich entschiedene Fall Studio Monitori und andere gegen Georgien (EGMR, 30.01.2020 - 44920/09, 8942/10) ist einer der ersten nach dem Urteil der Großen Kammer, in denen sich der Gerichtshof mit dem Recht auf Informationszugang nach Art. 10 EMRK auseinandergesetzt hat. Artikel vollständig lesen
Die Telemedicus Sommerkonferenz stand dieses Jahr unter dem Motto “Digitalisiert und totreguliert? Wie viel digitales Recht brauchen wir?”. Neben den vielen Tweets unter dem Hashtag #soko18 wollen auch wir die Konferenz noch einmal knapp zusammenfassen. Artikel vollständig lesen
Mit der Arbeit „Der Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung“ hat Julian Staben eine Arbeit vorgelegt, die sich der Diskussion um die sog. Chilling Effects widmet. Die Chilling Effects sind eine Argumentationsfigur, die vor allem bei den Grundrechten häufig gebraucht wird, speziell in Zusammenhang mit Überwachung und den Kommunikationsfreiheiten. Auf Telemedicus gibt es zu dem Thema eine lange Artikelreihe. Die Dissertation von Staben ist die erste größere wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas im deutschsprachigen Raum. Artikel vollständig lesen
+++ Zeit-Stiftung veröffentlicht „Charta der digitalen Grundrechte der Europäischen Union” +++ LG Hamburg: Adblock Plus verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht +++ Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ist live +++ Innenministerkonferenz: Einheitlicher Presseausweis ab 2018 Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Holger Hembach. Entscheidungen in Fragen der Grundrechte sind niemals einfach. Besonders schwer sind sie dann, wenn verschiedene Rechte miteinander in Konflikt geraten, sich also beide Seiten eines Rechtsstreits auf ihre fundamentalen Rechte berufen können. Eine typische Konstellation ist hier das Aufeinandertreffen von Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz der Persönlichkeit bzw. der Reputation andererseits. Die Äußerungs- und Meinungsfreiheit ist in Artikel 10 EMRK garantiert; sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt werden. Artikel vollständig lesen
Nun scheint es final: Trotz starker Kritik von Datenschützern, Medien und Politikern hat der Bundesrat am 6.11.2015 der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt (“Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”). Bereits am 16. Oktober hatte der Bundestag das umstrittene Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Worum geht es bei der Vorratsdatenspeicherung? Hier eine Zusammenfassung. Artikel vollständig lesen
+++ Verbraucherzentrale klagt gegen „Like“-Button +++ Bundesregierung beschließt IT-Konsolidierung für die Bundesverwaltung und die Bundescloud +++ Bürgerrechtsorganisationen veröffentlichen Grundrechte-Report 2015 +++ EU will Roaming-Gebühren bis 2018 abschaffen +++ Scoringänderungsgesetz stößt auf Ablehnung im Bundestag Artikel vollständig lesen
Erst Cameron, dann Obama, jetzt auch de Maiziere: Vermehrt fordern Politiker westlicher Staaten in diesen Tagen ein „Verschlüsselungsverbot“. Oder, genauer: Nicht jede Verschlüsselung soll untersagt werden. Eine Verschlüsselung, die aber auch den Staat ausschließt, insbesondere also die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, soll nach Auffassung dieser Politiker zukünftig verboten sein. Keine Verschlüsselung also mehr, wenn der Staat keine „Backdoor” hat und auf die ein oder andere Weise mitlesen kann. Artikel vollständig lesen
In einem früheren Artikel des „Chilling Effects”-Projekts habe ich herausgearbeitet, dass „Chilling Effects“ auf einer Selbstschädigung der Bürger beruhen: Nicht der Staat entzieht dem Bürger die Möglichkeit zum Grundrechtsgebrauch, sondern der Bürger selbst schränkt sich ein. Rechtlich gesehen führt die Einordnung von Chilling Effects als „Selbstschädigungseffekten” zu einer grundsätzlichen Frage: Unterbricht die eigenverantwortliche, „freiwillige” Selbstschädigung des Bürgers den Zurechnungszusammenhang zum Staat? Oder muss der Staat eine Selbstschädigung der Bürger verhindern, selbst wenn diese sich selbst beschränken wollen? Oder zugespitzt formuliert: Ist Zensur dasselbe wie Selbstzensur? Artikel vollständig lesen