Der Erschöpfungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Grundsätze des Immaterialgüterrechts. Wirklich neu ist er aber nicht. Eigentlich, so schien es, war zu dem Thema schon vor Jahrzehnten alles Wichtige gesagt. Nun ist aber mit zwei wichtigen Entscheidungen des EuGH neue Bewegung in das Thema gekommen. Der Gerichtshof rückt in seiner Rechtsprechung gefährlich nahe an einen Grundsatz der immateriellen Erschöpfung – und könnte damit einen Paradigmenwechsel eines ganzen Rechtsgebiets herbeiführen. Artikel vollständig lesen