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Ermittlungen der Kölner StA wegen Reverse-Graffiti?

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Köln hat einige schmutzige Wände. Wer diese nur zum Teil säubert und so – wie in einer Radierung – Bilder schafft, lebt gefährlich. Denn in Köln soll jeder Fall von sogenanntem Reverse-Graffiti durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies schreibt die taz. Artikel vollständig lesen

Graffiti-Doku Unlike U – ein Sieg für die Kunstfreiheit?

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Die Graffiti-Dokumentation „Unlike U“ durfte eine Zeit lang nicht gezeigt werden. Das LG Berlin hatte im Juni letzten Jahres die Verbreitung verboten. Grund war, dass einige Szenen illegal von Grundstücken der Berliner Verkehrsbetriebe aus aufgenommen wurden. Das Berliner Kammergericht hob diese Entscheidung auf. Laut KG unterfalle der Graffitifilm sowohl der Presse- als auch der Meinungsfreiheit. Die Entscheidung des KG vom letzten Oktober liegt inzwischen im Volltext vor. Artikel vollständig lesen

Nicht immer verboten: Graffiti im Urheberrecht

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Für die einen sind sie lästiges und hässliches Gekritzel. Mit Kopfschütteln werden kriminelle Energien gesehen, die das Eigentum anderer Menschen missachten, rücksichtslose Jugendliche die mit ihrem Geschmiere Sachbeschädigungen bewirken.
Die anderen betrachten Graffitis und sonstige Ausprägungen der „Street-Art“ als eine Form des künstlerischen Ausdrucks, der bewussten Anarchie und der Rückeroberung des öffentlichen Raums. Sie wollen zur Gestaltung ihrer Umwelt aktiv beitragen, wollen der kommerziellen Werbung entgegenwirken.

Ganz ohne Zweifel: Graffiti ist nicht gleich Graffiti und auch nicht immer Street-Art. Erst recht kann man nicht immer von Kunstwerken sprechen. Bei so manch einem achtlos und unlesbar dahin geschmierten Wort auf einer frisch getünchten weißen Wand fallen Verständnis oder gar Bewunderung eher schwer.

Wann aber verdient ein Graffiti urheberrechtlichen Schutz? Artikel vollständig lesen

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