Wird ein Gewebetreibender bei Google gefunden, lässt das nicht zwingend den Schluss zu, dass der Eintrag bei Google auch von dem Gewerbetreibenden veranlasst worden ist. Mit anderen Worten: Ein Treffer bei Google ist nicht zwingend auch Werbung desjenigen, der gefunden wird. Das hat das Landgericht Krefeld per Beschluss entschieden (Az. 12 O 111/12 vom 15.11.2012). Artikel vollständig lesen