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Wochenrückblick: VDS, Werbung für Kinder, Wanderhure

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+++ Nach EuGH-Urteil: Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung hält an

+++ BGH: An Kinder gerichtete Werbung kann zulässig sein

+++ Satirefreiheit: Wanderhurenstreit geht in nächste Instanz

+++ LG Kiel: Arztbewertung im Netz ist zulässige Meinungsäußerung

+++ Bibliotheksverband für Gleichstellung von gedruckten und elektronischen Büchern

+++ EU-Datenschützer: ICANN-Bestimmungen verstoßen gegen Datenschutzrecht

+++ Google Books: Authors Guild geht in Berufung Artikel vollständig lesen

New Yorker Bezirksgericht: Google Books und fair use im Detail

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Ein Gastbeitrag von Benjamin Lück

Vergangenen Donnerstag hat ein Bezirksgericht in New York entschieden, dass Google zu Recht millionenfach Bücher eingescannt und damit sein Angebot Google Books bestückt hat. Der seit 2005 andauernde Rechtsstreit Authors Guild, et alt. vs. Google, Inc. findet so einen vorläufigen Schlusspunkt. Artikel vollständig lesen

Google Books: Eine Zusammenfassung

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Ende 2004 gab Google bekannt, seinen Dienst „Google Book Search” (kurz: Google Books) zu starten. Das Projekt sollte dazu dienen, der Welt Wissen in digitalisierter Form durchsuchbar und zugänglich zu machen. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber begann Google mit dem Scannen und der digitalen Speicherung von Millionen Bücher aus aller Welt, die für jedermann online abrufbar waren.

Viele Verlage und Urheber reagierten verärgert auf Googles Vorgehen. Zähe Verhandlungen und eine ganze Reihe Gerichtsverfahren waren die Folge. Wir geben einen Überblick über den Stand der Dinge. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Rundfunkgebühr, Google Books, Transparenz

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+++ Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühr für Internet-PC ist zulässig

+++ Youtube optimiert Schutzsystem Content-ID

+++ Google Books einigt sich mit US-Verlegern

+++ Hamburger Transparenzgesetz in Kraft getreten

+++ EU-Rat billigt Richtlinie zu verwaisten Werken

+++ Japan stellt illegale Downloads unter Strafe

+++ Rundfunkpolitik: Nach Beck geht auch Stadelmaier Artikel vollständig lesen

Google erreicht Vergleich mit Verlagen

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Die Association of American Publishers (AAP) und Google haben nach sieben Jahren Rechtsstreit einen Vergleich im Fall des Buch-Scanning-Projekts Google Books erreicht.

Mit der Einigung wird eine Urheberrechtsverletzungs-Klage gegen Google beendet, die im Oktober 2005 von fünf Mitgliedern der AAP eingereicht wurde. Dabei braucht der Vergleich nicht gerichtlich genehmigt werden, sagen Google und die Verleger-Vereinigung in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Artikel vollständig lesen

Google Book Settlement am Scheideweg

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Als Google seine Buchsuche an den Start brachte, dürfte das Unternehmen gewusst haben, dass es nicht einfach würde, den Dienst zu etablieren. Dass es aber so schwierig wird, das hat das Unternehmen sicherlich nicht erwartet.

Fünf Jahre nach dem Start von Google Books hat sich ein Streit von globalen Ausmaßen entwickelt. Allein im wichtigsten Gerichtsverfahren sind mehr als eine Million Aktenseiten beschrieben worden, bei Verfahrenskosten von mehr als 30 Millionen Euro. Auf der ganzen Welt äußern sich Autoren- und Verlegerverbände, selbst fremde Regierungsstellen. In dem Streit geht es um Grundsatzfragen, nicht nur rechtlicher Art: Am Schicksal von Google Books stellen sich die Weichen für die Entwicklung zur digitalen Wissensgesellschaft. Artikel vollständig lesen

Google Book Settlement: Der Vergleich bröckelt

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Bisher hat Google sehr selbstbewusst vertreten, sein Projekt „Google Book Search” sei urheberrechtlich unbedenklich, da vom amerikanischen „Fair-use-Prinzip” gedeckt. Ein Vergleich sah eine pauschale Vergütung der betroffenen Autoren vor. Doch nun wird dieses sog. Google Book Settlement von allen Seiten mit Kritik befeuert: In Frankreich muss sich Google vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, ohne gültige Erlaubnis geschützte Werke digitalisiert zu haben. Und dass der Vergleich in seiner ursprünglichen Form von dem zuständigen Gericht in New York genehmigt wird, ist mittlerweile ausgeschlossen. Das wurde nämlich vom amerikanischen Justizministerium angewiesen, die Vereinbarung zu kippen.
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VG Wort rüstet zum Kampf gegen Google Books

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Seit ihrem Start ist die Google Buchsuche Inhabern von Urheberrechten ein Dorn im Auge: Nun wollen deutsche Autoren und Verlage geschlossen gegen die digitale Datenbank vorgehen. Für die „Book Search“ hat Google über 7 Millionen Bücher eingescannt. Nutzer können diese Dokumente via Volltextsuche durchstöbern; bei Treffern werden ihnen kleine Ausschnitte aus den Büchern („snippets“) angezeigt. All dies geschieht bisher ohne Zustimmung der Urheber. Eine Sammelklage („class action“) der amerikanische Autorengewerkschaft Authors Guild endete im Oktober 2008 mit einem Kompromiss. Der ist grundsätzlich für alle Rechteinhaber verbindlich ist – auch für diejenigen, die am Prozess gar nicht beteiligt waren. Artikel vollständig lesen

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