Am 27. Juni 2023 haben sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einen gemeinsamen Entwurf des Data Act (DA) geeinigt. Ziel des neuen Gesetzes: Einen europäischen Daten-Wirtschaftsraum schaffen und die Datensouveränität Europas sichern. Aber was heißt das eigentlich?
Morgen, am 10. Juli 2021, ist es soweit! Die Telemedicus Sommerkonferenz startet. Die #soko21 findet dieses Jahr wieder digital und eine Woche lang statt – vom 10. bis 16. Juli. Wir freuen uns auf spannende Beiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten – mal als Blogpost, mal als Videovortrag oder im Podcastformat!
+++ BGH veröffentlicht Filesharing-Entscheidungen
+++ LG Stuttgart hält Adblocker für rechtlich zulässig
+++ LG Potsdam: Mobilfunkprovider sind für Rechnungen von Drittanbietern verantwortlich
+++ EU-Kommission legt Aktionsplan für die Modernisierung des EU-Urheberrechts vor
+++ Baden-Württemberg: Neue Konzentration bei urheberrechtlichen Streitigkeiten Artikel vollständig lesen
+++ TSM-Paket: Trilog-Verhandlungen zu Netzneutralität und Roaming beendet
+++ LG München: Youtube muss Lizenzgebühren erst nach Kenntniserlangung zahlen
+++ Neue Überwachungsenthüllungen aus Frankreich und Großbritannien
+++ Bundestag erweitert Befugnisse der Geheimdienste
+++ Reporter ohne Grenzen klagen gegen BND-Überwachung
+++ Kein Verbraucher: Max Schrems vorläufig erfolglos beim LG Wien
+++ Verfassungsschutz stellt Strafanzeige gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen
Die Verwirrung um die Cookie-Richtlinie will kein Ende nehmen. Hat Deutschland nun die E-Privacy-Richtlinie (i.e. „Cookie-Richtlinie”) umgesetzt oder nicht? Und welche Regeln gelten nun für den Einsatz von Cookies? Nachdem uns das Bundeswirtschaftsministerium und die Europäische Kommission letztes Jahr überraschend mitgeteilt hatten, dass sie die Cookie-Richtlinie in Deutschland für umgesetzt erachten und Anfang diesen Jahres die deutschen Datenschutzbehörden das glatte Gegenteil behaupteten, gibt es nun einen neuen Baustein im Puzzle der Verwirrung.
Wie Carlo Piltz in seinem Blog berichtet, hält die Europäische Kommission in einer aktuellen Studie die Cookie-Richtlinie in Deutschland doch nicht für umgesetzt. Was ist da los? Artikel vollständig lesen
+++ G10-Kommission stoppt Spähaktivitäten des BND
+++ OVG NRW: Indizierung von Bushido-Tracks war rechtswidrig
+++ Bundesregierung legt Vorratsdatenspeicherung zur Notifizierung vor
+++ Vorratsdatenspeicherung: Verbände warnen vor Schnellschuss
+++ Klinikbetreiber stellt Strafanzeige gegen „Team Wallraff” Artikel vollständig lesen
Vergangene Woche haben wir berichtet, dass die ePrivacy-Richtline (auch „Cookie-Richtlinie”) nach Ansicht von Bundesregierung und EU-Kommission in Deutschland bereits umgesetzt ist – obwohl es eine formelle Umsetzung nie gegeben hat. Sowohl das zuständige Bundeswirtschaftsministerium als auch die Kommission beriefen sich dabei auf einen Fragebogen, in dem die Bundesregierung der Kommission die deutsche Rechtslage zu Cookies dargelegt hatte.
Dieser Fragebogen einschließlich der Antworten der Bundesregierung liegt uns nun vor. Daraus ergibt ist, dass nach Ansicht von Bundesregierung und Kommission für Cookies in Deutschland ein Einwilligungsvorbehalt gilt. Doch Klarheit besteht damit noch lange nicht. Artikel vollständig lesen
Schon im Mai 2011 hätte Deutschland die Neufassung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG (im Volksmund auch Cookie-Richtlinie genannt) in deutsches Recht umsetzen müssen. Und doch gehört Deutschland neben Slovenien und Rumänien zu den wenigen Ländern in der EU, die die europäischen Vorgaben zu Cookies bislang nicht übernommen haben.
Nachdem durch die Bundestagswahl die politischen Karten in Deutschland neu gemischt wurden, haben wir deshalb beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium nachgefragt, ob denn nun zeitnah mit einer Umsetzung der Richtlinie zu rechnen ist – und bekamen eine erstaunliche Antwort: Die Cookie-Richtlinie ist bereits in deutsches Recht umgesetzt. Das bestätigte uns schließlich auch die Europäische Kommission. Die Verwirrung ist perfekt. Artikel vollständig lesen
Der Innenausschuss hat heute für den – modifizierten – Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gestimmt. Dieser soll die Auskunftspflichten von Providern gegenüber Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Beschluss vom Januar letzten Jahres umgesetzt werden. Der Entwurf war in den letzten Monaten und auf einer Sachverständigen-Anhörung am Montag vergangener Woche heftiger Kritik ausgesetzt. Daraufhin haben sich Regierungskoalition und SPD auf einige leichte Änderungen verständigt. Trotz der nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken soll der geänderte Entwurf morgen im Bundestag verabschiedet werden.