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CSU-Politiker ermahnt GEMA

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Die Diskussion zur geplanten Tarifreform der GEMA geht in die nächste Runde. Die GEMA möchte zum 1. Januar 2013 eine neue Gebührenordnung durchsetzen. Diese soll zu enorm erhöhten Abgaben für Clubbesitzer führen, befürchten Kritiker. Johannes Singhammer – stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union – äußerte sich gegenüber der Financial Times Deutschland dazu wie folgt:

„Die GEMA-Tarife dürfen nicht so gestaltet sein, dass das Geschäftsmodell der Diskothekenbesitzer daran zerbricht”

Außerdem fordert Singhammer mehr Transparenz seitens der GEMA. Bislang habe die GEMA dafür aber noch nichts getan. Der CSU-Politiker rückt damit auf die Seite der Kulturschaffenden, die sich gegen die geplante Tarifreform stellen.

Zum Artikel auf ftd.de. Artikel vollständig lesen

GEMA gegen Musikpiraten: Streit um ein Pseudonym

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GEMA, Piraten, Creative Commons und der Streit um ein Pseudonym – gibt es bessere Zutaten für eine gesalzene Suppe vor Gericht? Tatsächlich geht die GEMA gegen die Musikpiraten e.V. vor: Auf einer CD der Musikpiraten ist nicht geklärt, wer hinter einem der Titel steckt. Die Musikpiraten haben nicht bewiesen, dass der Titel lizenzfrei ist, meint die GEMA – und hat Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt eingereicht (Az. 32 C 1286/12 (48)). Es könnte um mehr gehen als um die geforderten 68 Euro. Artikel vollständig lesen

Prof. Dr. Hoeren zum GEMA-Youtube-Streit

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Prof. Dr. Hoeren von der Uni Münster hat vorgestern eine sehr lesenswerte Stellungnahme zum GEMA-Youtube-Streit veröffentlicht. In dieser nimmt er die vom LG Hamburg angesprochene Verpflichtung von Youtube zur manuellen Wortfilterung unter die Lupe. Diese Vorsorgemaßnahme soll den zukünftigen Upload von gemeldeten, rechtsverletzenden Content verhindern. Aus der Stellungnahme:

„Rein faktisch werden die Nutzer sehr schnell durch falsche oder unvollständige Dateinamen den Filter umgehen. Auch besteht die Gefahr des grundrechtsrelevanten Overblocking, da durch die Wortfilter auch Videos identifiziert würden, die das gesuchte Werk gar nicht enthalten. So zeigen sich bei Eingabe eines der streitgegenständlichen Lieder „Im Kindergarten“ von Rolf Zuckowski 183 Treffer bei Youtube, einschließlich Videos zum hier diskutierten Urteil. All diese müßten erst einmal gesperrt werden. Das Gericht schlägt dann zwar vor, doch die betroffenen User vorab einzubinden und diese verfahrensmäßig vor der Sperrung über die „bedenklichen“ Schlüsselbegriffe zu informieren. Doch das ist mühevoll und kompliziert. Wer weiß schon, ob etwas rechtens ist? Und: Rührt sich der User nicht, käme es wohl zur Sperrung. Insofern würden viel Unschuldige durch ein solches Notice and Take Down Verfahren eingeschüchtert und in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt.“

Leider hat das LG Hamburg versäumt näher darauf einzugehen, ob und inwieweit das Wortfilter-System überhaupt wirtschaftlich zumutbar ist. Denn gerade die manuelle Nutzung des Wortfilters, der Verfahrensablauf und die gegebenenfalls anschließende Entfernung von Videos infolge einer Take Down Notice ist in Anbetracht der Millionen von Musikvideos auf Youtube kostspielig und zeitaufwendig.

Es bleibt abzuwarten, ob die Berufungsinstanz sich zu diesen Punkten äußern wird. Dieses ist schließlich nicht nur für Youtube, sondern auch für weitere Hostprovider von Bedeutung.

Weiter zur Stellungnahme von Prof. Dr. Hoeren bei beck.de.
Telemedicus zum erstinstanzlichen Urteil. Artikel vollständig lesen

GEMA vs. YouTube: Nächste Runde eingeläutet

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Die GEMA hat heute im Streit gegen YouTube Berufung eingelegt. Gegenstand der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg. YouTube wurde hierin verpflichtet, durch Vorkehrungen einen zukünftigen Upload der streitgegenständlichen GEMA-Werke zu verhindern. Als Täter haftet das Video-Portal bislang nicht. Ziel der Verwertungsgesellschaft ist laut ihrer Pressemitteilung:

… dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform in Deutschland generell unterlässt. Denn: YouTube lehnt zwar jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte.

Die Google-Tochter zögert aber nicht: Betroffen von den ihr aufgelegten Prüfpflichten geht diese nun ebenso in die Berufung. Da die bisherigen Lizenzverhandlungen erfolglos blieben, ist mit einer zeitnahen Lösung nicht zu rechnen.

Zum Bericht bei heise.de.
Telemedicus zum erstinstanzlichem Urteil. Artikel vollständig lesen

C3S: Zukünftige GEMA-Alternative?

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Creative Commons und eine GEMA-Mitgliedschaft: Beides zusammen verträgt sich nicht. Bedeutet das, Songschreiber werden ihre CC-Musik niemals zu Geld machen können? Wolfgang Senges – Mitinitiator der „Cultural Commons Collecting Society“ (C3S) – meint: Auch freie Musik braucht ein Vergütungssystem! Und er besänftigt die Gemüter:

„Das Ziel der C3S ist nicht die Torpedierung der GEMA oder die Unterwanderung des Urheberrechts. Creative Commons setzt ebenso auf dem Urheberrecht auf, wie die Lizenzen der traditionellen Verwertungsgesellschaften.
Es braucht jedoch eine Alternative, die den übrigen Musikern dient. Denjenigen, die keine Mitglieder traditioneller Verwertungsgesellschaften sein können oder wollen. ”

Klingt spannend. Die GEMA-Alternative könnte noch in diesem Jahr gegründet werden. Doch wird eine C3S das Verwertungsmonopol aufbrechen können? Fest steht: Musik mit freier Lizenz lässt sich gerade nur schwer monetarisieren. Die C3S soll genau das ändern.

Zum Beitrag auf neumusik.com.
Homepage der C3S. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Der Streit GEMA vs. Youtube im Detail

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Vergangene Woche hat das Hamburger Landgericht im Streit GEMA gegen Youtube entschieden. Danach muss Youtube sieben Videos vom Netz nehmen, die GEMA-Musik enthielten. Youtube sei zwar nicht voll für die Videos der Nutzer verantwortlich, so das Gericht. Doch der Videohoster muss eingreifen, sobald er darüber benachrichtigt wird, dass ein Video fremde Urheberrechte verletzt. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Youtube, Filesharing, Abmahnungen

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+++ LG Hamburg entscheidet im Streit GEMA vs. YouTube

+++ EuGH entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung und Filesharing

+++ Politik streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung

+++ EU-Parlament: Fluggastdatentransfer abgesegnet

+++ Koalition streitet über Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch

+++ ELENA: Alle Daten gelöscht

+++ CISPA: US-Regierung übt Kritik Artikel vollständig lesen

Das Staffelfinale im Fall Rapidshare

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Es war symptomatisch, als das Oberlandesgericht Hamburg vergangene Woche sein Urteil im Streit zwischen dem One-Click-Hoster Rapidshare und der Verwertungsgesellschaft GEMA verkündete. „Oberlandesgericht gibt GEMA recht” feierte die GEMA, „Die GEMA jubelt zu früh” konterte Rapidshare. Fast möchte man meinen, das Oberlandesgericht habe ein Unentschieden verkündet.

So läuft es schon seit bald fünf Jahren: Gericht um Gericht entscheidet über die Haftung der Hoster, deren Geschäftsmodell in der Verbreitung von Dateien jeder Art besteht. Ein Gewinner des Streits will sich aber nicht so richtig abzeichnen. Im Juli soll der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgen. Ob das allerdings gelingt ist fraglich. Denn in der Szene hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. Artikel vollständig lesen

GEMA nimmt Stellung zu Creative Commons

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Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.

Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.

Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
Artikel vollständig lesen

Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“

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„Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:

Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (…) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.

„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG. Artikel vollständig lesen