Telemedicus

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Wochenrückblick: GEMA, Artikel-10-Gesetz, Tidal

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+++ GEMA darf Vergütungsanteile nicht um Verlegeranteile kürzen

+++ EuGH: Digitale Vervielfältigung vergriffener Werke

+++ BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Artikel-10-Gesetz

+++ USA: Deutsches Software-Unternehmen verklagt US-Marine wegen Urheberrechtsverletzung

+++ USA: Streamingdienst »Tidal« wegen Copyrightverletzung verklagt Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: YouTube & Gema, VG Wort, VDS-Umsetzung

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+++ YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag

+++ EU-Kommission billigt Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung

+++ Semesterapparate Rahmenvertrag: Neuer Rahmenvertrag mit der VG Wort

+++ Online-Hetze: StA München ermittelt gegen Facebook-Manager Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: wetter.de, Youtube, DigiNetzG

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+++ BGH: Kein Werktitelschutz für die App wetter.de

+++ OLG München: Google muss kein Schadensersatz an GEMA zahlen

+++ Vorratsdatenspeicherung: BVerfG erlässt keine einstweilge Anordnung

+++ Altermedia: Rechtsextreme Plattform geschlossen

+++ DigiNetzG: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Connected Cars, Cyber-Krieg, Facebook

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+++ Bundesregierung beschließt Änderung des Telemediengesetzes

+++ Bundesregierung schiebt Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung auf

+++ Bundesregierung verabschiedet „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“

+++ Bundeswehr rüstet sich für den Cyber-Krieg

+++ BGH: Keine Gema-Gebühren für Gemeinschaftsantennen

+++ Facebook will gegen Hasskommentare vorgehen Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Buchpreisbindung, Druckerabgaben, GEMA

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+++ BGH: Amazon verstieß gegen Buchpreisbindung

+++ Vergütungsstreit für Druckerabgaben beigelegt

+++ Grenzübergreifende Rechteverwertung: GEMA schließt Joint Venture

+++ VG München: Kirche des fliegenden Spaghettimonsters muss Rundfunkbeitrag zahlen

+++ Facebook kann sich in den USA nicht gegen Durchsuchungsbefehle wehren Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Youtube, Überwachung, Facebook

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+++ TSM-Paket: Trilog-Verhandlungen zu Netzneutralität und Roaming beendet

+++ LG München: Youtube muss Lizenzgebühren erst nach Kenntniserlangung zahlen

+++ Neue Überwachungsenthüllungen aus Frankreich und Großbritannien

+++ Bundestag erweitert Befugnisse der Geheimdienste

+++ Reporter ohne Grenzen klagen gegen BND-Überwachung

+++ Kein Verbraucher: Max Schrems vorläufig erfolglos beim LG Wien

+++ Verfassungsschutz stellt Strafanzeige gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Datenschutzreform, GEMA, Breitbandausbau

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+++ EU-Minister einigen sich auf Datenschutzreform

+++ Keine GEMA-Gebührenpflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

+++ EU-Kommission genehmigt Milliarden für Breitbandausbau in Deutschland

+++ EGMR: Verlagsportal für Nutzer-Beleidigungen verantwortlich

+++ EuG: Markenschutz für Lego-Spielzeugfigur bestätigt

+++ Frequenzversteigerung mit 5 Milliarden Euro beendet Artikel vollständig lesen

LG Berlin zu Musikverlagen in der GEMA

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Das LG Berlin hat im Mai entschieden, dass die Beteiligung von Musikverlagen in der GEMA nicht unzulässig ist. Einen entsprechenden Feststellungsantrag wies das Gericht ab. Mittlerweile liegt Telemedicus das Urteil im Volltext vor (Az.: 16 O 75/13). Damit befasst sich innerhalb eines kurzen Zeitabschnittes erneut ein Gericht mit der umstrittenen Frage, inwiefern Verlage an den Ausschüttungen von urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften beteiligt werden können. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: BND, WhatsApp, Google

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+++ BVerwG weist Klage gegen BND-Überwachung ab

+++ LG Berlin: vzbv gewinnt gegen WhatsApp

+++ LG Berlin: GEMA darf Musikverlage beteiligen

+++ Gesetzesentwurf zur Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen

+++ Google setzt EuGH-Urteil mit Lösch-Formular um

+++ US-Regierung veröffentlicht E-Mail-Korrespondenz mit Snowden Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: GEMA gegen UseNeXt mit einstweiliger Verfügung

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Aus einer Pressemitteilung der GEMA geht hervor, dass diese gegen den Anbieter UseNeXt (Aviteo Ltd.) eine einstweilige Verfügung durch das LG Hamburg erwirkt hat. Nach der Begründung hafte ein Zugangsdienst für Urheberrechtsverstöße, wenn er sein Angebot auf den Download geschützter Werke ausrichtet – insbesondere, wenn der Anbieter Erwerbszwecke verfolgt und seinen Dienst anonym ausgestaltet hat.

UseNeXt bietet als kommerzieller Anbieter Zugang zum Usenet an. Dabei handelt es sich um eine Technik, mit der man Netzwerke von Diskussionsforen einrichten kann (sogenannte Newsgroups). Bei UseNeXt können sich Nutzer in Diskussionsforen gegenseitig urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellen, die auf Servern weltweit verteilt sind. Laut GEMA untersagte das LG Hamburg nun UseNeXt die Nutzung von zehn von der GEMA exemplarisch ausgewählten Werken. Der Dienst war der Aufforderung nicht nachgekommen, einen weitergehenden Schutz für urheberrechtlich geschützte Werke einzurichten.

Die GEMA spricht einem „bahnbrechenden Erfolg gegen die illegale Nutzung von Musikwerken” und gibt an, eine „substantielle Ausweitung der Verantwortlichkeit von Zugangsdiensten” erwirkt zu haben. Um das für diesen Fall zu beurteilen, ist eine endgültige Entscheidung des LG Hamburg abzuwarten.
Zur Pressemitteilung der GEMA. Artikel vollständig lesen

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