Die Anwaltschaft ist nicht gerade für besonders innovative Arbeitsweise bekannt. Doch auch vor Anwältinnen und Anwälten macht die digitale Transformation nicht halt.
Gerade für Berufsgeheimnisträger sind der Digitalisierung Grenzen allerdings gesetzt. Noch bis vor wenigen Jahren war die Nutzung von Cloud-Produkten aufgrund der engen Vorgaben des Geheimnisschutzes und des anwaltlichen Berufsrechts praktisch kaum möglich. Seitdem hat der Gesetzgeber zwar reagiert. Viele wesentliche Fragen sind aber nach wie vor offen.
Das GeschGehG statuiert erstaunlicherweise erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzliche Definition des Geschäftsgeheimnisses. Tatsächlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist eine Information dabei allerdings gemäß des neuen Gesetzes nur dann, wenn der Inhaber dieser Information aktiv sog. „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft.
„Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen?” fragt Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland bei Carta.info. Auch ohne die Hintergründe zu kennen, wird man diese Frage schnell beantworten können: Wahrscheinlich nicht.
Und doch lohnt es sich, die Geschichte hinter dieser eher plakativen Frage etwas genauer anzuschauen. Es geht um ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über Rechtsfragen der Abgeordnetenkorruption. Bereits 2008 entstand dieses Gutachten. Der Inhalt war in groben Zügen bekannt, veröffentlicht wurde es aber erst jetzt bei netzpolitik.org. Warum erst so spät? Der Bundestag gibt dieses Gutachten nur unter der Bedingung heraus, dass es nicht veröffentlicht werden darf. Begründung: Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Adrian Schneider.
Mal wieder hat Wikileaks vertrauliche Dokumente veröffentlicht, diesmal mit mehr oder weniger peinlichen diplomatischen Einschätzungen über verschiedene Politiker und Regierungen. Illegale Hehlerware, die diplomatische Beziehungen zerstört, finden die einen. Ein sinnvoller Beitrag zur Transparenz in der Demokratie, sagen die anderen. Einmal mehr ist damit die Diskussion um die Grenzen der Informationsfreiheit entfacht. Was muss öffentlich sein, was geheim? Welche Regeln brauchen wir im Umgang mit vertraulichen Informationen? Und welche Rolle spielt dabei die Presse? Artikel vollständig lesen