Wie Golem aktuell berichtet, schreibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit verschiedene Unternehmen im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach § 6 TKG an. Dabei handelt es sich wohl um mehrere Anbieter von sogenannten XMPP-Clients. Bekannt wurde dies durch einen Tweet des Anbieters Xabber, wonach dieser zur Abgabe einer entsprechenden Meldung aufgefordert wurde. Fallen möglicherweise Software-Anbieter unter deutsches Telekommunikationsrecht und will die Behörde hier sogar noch regulieren? Eine kurze Übersicht, warum es hier nur um Signalübertragung und nicht um Software geht. Artikel vollständig lesen