Der Rechtsstreit um das Fußball-Internetportal „Hartplatzhelden“ wirft eine Rechtsfrage auf, die im Medienrecht bisher strittig war: Es geht um die wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit von Fernsehübertragungsrechten an Fußballspielen, kurz „Fußballrechten“. In seinen bisherigen Urteilen hat der BGH eine Schutzfähigkeit von Fußballrechten zwar bejaht, aber immer nur aus dem Hausrecht der Veranstalter hergeleitet. Diese Konstruktion war nun im Amateurfußball nicht möglich – in Frage stand daher, ob sich ein zusätzlicher Schutz aus Wettbewerbsrecht ergeben kann.
Das Urteil liegt nun auch im Volltext vor – und damit werden einige der drängenderen Fragen beantwortet.
(Zur Vorgeschichte des Rechtsstreites vgl. den Artikel vom 28. November 2007, oder die Besprechung des Themas im hörenswerten J!Cast 58.) Artikel vollständig lesen
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Im November 2007 berichteten wir von einer Klage des Würtembergischen Fußballverbands gegen das Internetportal „Hartplatzhelden.de“. Der Streit drehte sich um die Schutzfähigkeit von Fußballrechten aus Kreisliga-Spielen. Die Rechtsfrage ist höchst interessant: Weil ein „normales“ Fußballrecht, das aus dem Hausrecht des Veranstalters abgeleitet wird, nicht in Frage kommt, musste das LG Stuttgart ein Grundsatzurteil fällen. Das hat es nun heute getan. Artikel vollständig lesen
Von einem interessanten Fall zu Fußballrechten berichtet aktuell Spiegel Online: Offenbar will der Baden-Würtembergische Fußballverband „WTV“ gegen ein Web2.0-Portal namens „Hartplatzhelden“ klagen. Der Verband will damit das Recht durchsetzen, die Spiele in den unteren Fußballigen allein medial verwerten zu dürfen.
Dabei rührt WTV an eine der interessantesten Rechtsfragen, die sich im Informationsrecht derzeit stellt: Die wettbewerbsrechtliche Schutzfähigkeit von Fußballrechten. Artikel vollständig lesen