Mitte Juni ist es wieder soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 startet in Brasilien. Auch dieses Jahr wird es wieder eine Menge „Public Viewing”-Verstaltungen geben. Doch neben dem Spaß an der Sache können diese wie so oft auch gewichtige rechtliche Konsequenzen haben. Immer wieder interessant: Ab wann liegt „Public Viewing” vor? Und brauche ich als Veranstalter dann eine extra Lizenz, um Spiele zu übertragen? Artikel vollständig lesen
Der Rechtsstreit um die Hartplatzhelden hat, als vergangene Woche die Urteilsgründe veröffentlicht wurden, sein Ende gefunden. In dem Urteil stellt der BGH einiges klar, was eigentlich selbstverständlich ist. Das Urteil war dennoch nötig geworden, denn beide Vorinstanzen hatten noch anders entschieden. Artikel vollständig lesen
„Fußball ist wie Eiskunstlauf – es gewinnt der, der die meisten Tore schießt”, soll Manager-Legende Reiner Calmund einmal gesagt haben. In der Juristerei ist das anders. Selbst wenn Land- und Oberlandesgericht eine 2:0 Führung bescheren, kann der Bundesgerichtshof im Alleingang die Partie mit einem einzigen Urteil drehen. Und genauso ist es heute im Fall Hartplatzhelden geschehen. Artikel vollständig lesen
Die Fußballweltmeisterschaft steht vor der Tür und allerorts laufen die Vorbereitungen für’s „Public Viewing“. Während der Amerikaner darunter soviel wie „Leichenschau“ versteht, verspricht der Begriff Fußballfans hierzulande einen aufregenden Sommer und Veranstaltern klingelnde Kassen.
Juristisch ergeben Sie dabei aber einige interessante Fragen: Wo hört eigentlich die private WM-Party auf und wo fängt „Public Viewing“ an? Und welche Lizenzen braucht man dafür überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Fabian Reinholz im Gespräch mit Telemedicus.
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Auf Hartplatzhelden ist ein Kommentar von Jürgen Kalwa zur aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart erschienen. In dem (auch sonst sehr lesenswerten) Text kommt ein Aspekt zur Sprache, der in der bisherigen Diskussion noch nicht vorkam: Die Position der Videomacher. Haben diese Amateure nicht eigentlich das Recht, selbst zu entscheiden, wem sie die Videos zur Verfügung stellen?
Das Interessante an der Entscheidung des OLG ist tatsächlich, dass die Richter dieses Recht der Videobesitzer auf die Auswertung ihrer eigenen, ihnen gehörenden Aufnahmen offensichtlich einfach elegant ignoriert haben, in dem sie munter ihr Konstrukt erfanden, wonach Videoaufnahmen, die die Wirklichkeit abbilden, eine „Nachahmung“ seien. Das ist der eigentliche Skandal, der leider untergeht, wenn man den anhängigen Streit nur als Auseinandersetzung zwischen den Hartplatzhelden und dem WFV definiert. Es geht hier nämlich tatsächlich um etwas anderes und um viel mehr: um das Recht eines ganz normalen Bürgers mit einer ganz normalen Videokamera auf einem ganz normalen Fußballplatz ganz normale Bilder zu drehen.
Zum Kommentar bei Hartplatzhelden. Artikel vollständig lesen
Das Internetportal „Hartplatzhelden“ hat vor dem OLG Stuttgart eine erneute Niederlage erlitten. Das Unternehmen streitet dort mit dem Würtembergischen Fußballverband (WFV) über die Schutzfähigkeit von Filmaufnahmen bei Amateurfußballspielen – mithin um die Frage, ob sich Fußballrechte auch aus dem Wettbewerbsrecht begründen lassen (mehr bei Telemedicus). Das OLG Stuttgart hat diese Frage nun entschieden – zu Lasten der Hartplatzhelden (Az. 2 U 47/08). Artikel vollständig lesen
Im Streit um die Amateurfußball-Plattform „Hartplatzhelden“ wird es wahrscheinlich auch zu einem Urteil in zweiter Instanz kommen. Die bislang laufenden Verhandlungen um einen Vergleich sind nach Angaben von Hartplatzhelden sowie Informationen von Heise online nun gescheitert. Artikel vollständig lesen
Die Causa „Hartplatzhelden“ berührt einige grundlegende Fragen des Wettbewerbs- und Urheberrechts. In dem Fall geht es um den ergänzenden Leistungsschutz für Amateur-Fußballrechte (Telemedicus berichtete).
Das Portal Hartplatzhelden hatte vor dem LG Stuttgart gegen den würtembergischen Fußballverband WFV verloren und dagegen Berufung zum OLG Stuttgart erhoben. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden – nun wird es aber vielleicht nicht dazu kommen. Artikel vollständig lesen