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Wochenrückblick: Datenschutzreform, GEMA, Breitbandausbau

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+++ EU-Minister einigen sich auf Datenschutzreform

+++ Keine GEMA-Gebührenpflicht für Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

+++ EU-Kommission genehmigt Milliarden für Breitbandausbau in Deutschland

+++ EGMR: Verlagsportal für Nutzer-Beleidigungen verantwortlich

+++ EuG: Markenschutz für Lego-Spielzeugfigur bestätigt

+++ Frequenzversteigerung mit 5 Milliarden Euro beendet Artikel vollständig lesen

BGH: Urteilsbegründung zur Foren-Entscheidung

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Der BGH hat die vollständige Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung zur Haftung von Forenbetreibern (Urteil vom 27.03.2007, Az. VI ZR 101/06 ) veröffentlicht. Bereits Ende März hatten die Richter in der Sache entschieden. Bisher lag jedoch lediglich eine Pressemeldung vor.

In dem Unterlassen, einen als unzulässig erkannten Beitrag zu entfernen, liegt eine der Wiederholung einer Rundfunk- oder Fernsehaufzeichnung vergleichbare Perpetuierung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Betreiber eines Internetforums ist „Herr des Angebots“ und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. […] Auch wenn von ihm keine Prüfungspflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.

Auch haftet der Forenbetreiber nicht nachrangig nach dem eigentlichen Verletzer, sondern kann auch daneben in Anspruch genommen werden:

Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte Beiträge entfällt nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

Die Entscheidung im Volltext (PDF).

Telemedicus zur Pressemeldung des BGH. Artikel vollständig lesen

Forenhaftung: meinprof.de gewinnt vor LG Berlin

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Dem Betreiber von Meinungsforen im Internet obliegt keine Vorab-Prüfungspflicht von Beiträgen. Das entschied das LG Berlin Ende letzten Monats. Der Streit entfachte an kritischen Äußerungen auf der Bewertungsplattform für Professoren meinprof.de. Ein Dozent mahnte die Plattformbetreiber ab, weil dort angeblich persönlichkeitsrechtsverletzende Bewertungen veröffentlicht wurden. Diese hatten jedoch die Inhalte unmittelbar nach Kenntnisnahme entfernt.

In zweiter Instanz gab das LG Berlin den Plattformbetreibern nun Recht: Forenbetreiber haften erst ab Kenntnis rechtswidriger Beiträge. Darüber hinaus müssten sich insbesondere Hochschuldozenten in ihrer Funktion eine kritische Auseinandersetzung gefallen lassen. Kritische Kommentare dürften nicht durch eine pauschale Unterlassungserklärung verhindert werden.

Erst vor wenigen Wochen hatte das LG Hamburg mit seinem „Supernature-Urteil“ insbesondere im Internet für Furore gesorgt, als es entschied, dass Forenbetreiber auch für fremde Inhalte haften, wenn sie sich nicht konkret von rechtswidrigen Inhalten distanzieren. Das Urteil des LG Berlin dürfte damit wieder etwas für Ruhe sorgen. Denn das Gericht schloss sich der bisher wohl herrschenden Rechtsprechung an.

Das Urteil liegt jedoch noch nicht im Volltext vor.

Pressemeldung bei Meinprof.de.

Seminararbeit zu Forenhaftung.

Simon Möller kritisch zur Haftung für Inhalte Dritter. Artikel vollständig lesen

BGH: Haftung für Forenbeiträge

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Aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

Das Rechtsproblem „Haftung für Forenbeiträge“ war bisher heiß umstritten und wurde von den Oberlandesgerichten in Deutschland unterschiedlich beurteilt. Das Urteil des BGH könnte die unterschiedlichen Rechtssprechungslinien vereinigen und auf diese Weise ähnlich weitreichende Wirkung entfalten wie die „Paperboy“- und die „Rolex/Ricardo“-Entscheidung.

Das Urteil liegt bisher noch nicht im Volltext vor.

Vorinstanzlich hatte das OLG Düsseldorf entschieden.

(via) Artikel vollständig lesen

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