Das OLG Köln hat Anfang Juni entschieden, dass der Betrieb von Internet-Communities zu sogenanntem „WLAN-Sharing” wettbewerbswidrig sein kann. Im konkreten Fall ging es offenbar um die WLAN-Community FON. Dort können sich Mitglieder einen speziellen WLAN-Router kaufen, mit dem sie ihre Internetleitung für die Allgemeinheit, bzw. für andere Community-Mitglieder freigeben können. Je nach Mitgliedsstatus kann die Verwendung des WLANs dann auch kostenpflichtig sein.
Für dieses Geschäftsmodell hatte das OLG Köln kein Verständnis: „Schmarotzend” sei es, die Kalkulation der Internet-Provider bei ihren Flatrate-Tarifen zu unterlaufen. Artikel vollständig lesen