Wieviel darf ein Anwalt für eine Abmahnung in einem Filesharing-Verfahren verlangen? Seit es Verfahren um Filesharing gibt, ist diese Frage umstritten. In den letzten Monaten hat die Diskussion neuen Schub bekommen, spätestens mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist sie wieder in voller Fahrt.
Das Amtsgericht Hamburg hat sich nun in einem Hinweisbeschluss (Beschl. v. 24.10.2013, Az. 32 C 405/13) erneut gegen überhöhte Streitwerte ausgesprochen – und erwägt sogar, das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf Altfälle anzuwenden. Artikel vollständig lesen
Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Verfahren wegen (privaten) Filesharings den Streitwert auf 1.000 Euro beschränkt. Dies geht aus dem Montag veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 hervor. Das Gericht argumentierte, Rechtsverletzungen im privaten Umfeld wögen weit weniger schwer als solche, die zu gewerblichen Zwecken erfolgten. Entsprechend seien die hier sonst üblichen Streitwerte von bis zu 10.000 Euro deutlich zu hoch. In der Rechtsprechung ist diese Tendenz neu, kommt aber nicht völlig unerwartet. Das Gericht orientiert sich dabei an dem im Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Dieses sieht eine Deckelung der Abmahngebühren für Anwälte auf 150 € vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg erhofft sich hierauf, dass wenigstens in Bezug auf die Anwaltskosten den „unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie Einhalt geboten” wird.
Zur Meldung auf golem.de.
Zum Hinweisbeschluss auf vzhh.de. Artikel vollständig lesen
Ein Sharehoster kann auch als Gehilfe für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn er eine rechtswidrige Datei trotz Kenntnis über einen längeren Zeitraum online lässt. Das hat das OLG Hamburg in einem Beschluss von Mitte Mai entschieden. Artikel vollständig lesen
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Im November letzten Jahres hat der BGH in einem wichtigen Urteil über die Haftung von Eltern für ihre Kinder beim Filesharing entschieden (Az.: I ZR 74/12). Als Inhaber eines Internetanschlusses haften diese nur, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzen, hieß es damals in der Pressemeldung. Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
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Die Kalender-App von Google kann man nicht illegal herunterladen. Der Grund ist einfach: Sie gibt es nur online – ausführbar nur direkt über den Browser. Die Software läuft auf Googles Servern. Stellt sich die Frage: Wann läuft auch umfangreiche Software wie Photoshop nur noch im Browser? Der Ruf nach schärferen Gesetzen wäre jedenfalls obsolet, wenn es soweit ist. So meint zumindest Stephan Schaberl vom Cyber Magazin:
Es ist – einfach gesagt – unmöglich, eine solche Software ohne zu bezahlen zu benutzen. Und da immer mehr Anbieter anfangen, ihre Services online anzubieten, wird Softwarebesitz, und damit das Raubkopieren, immer mehr zu einem Auslaufmodell.
Ist die ganze Aufregung um Filesharing hinfällig, weil neue Geschäftsmodelle es ohnehin aussterben lassen? Was taugt das „Modell Spotify” für Software? Artikel vollständig lesen
Der Alptraum jeder Eltern: Es klingelt früh morgens und die Polizei steht mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür – Sohnemann hat seinen Computer für illegales Filesharing benutzt. Und damit nicht genug: Später liegt eine Klage im Briefkasten. Die Rechteinhaber fordern Schadensersatz.
Was tun? Müssen Eltern dafür aufkommen, wenn ihre Kinder illegal Dateien in Online-Tauschbörsen veröffentlichen? Und müssen Eltern ihren Sprösslingen bei der Computernutzung ständig über die Schulter schauen? Über diese und weitere Fragen hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Artikel vollständig lesen
Viele tun es, die meisten geben es auch zu: Illegales Filesharing. Hauptsache kostenlos, Qualität egal. Die Industrie reagiert, indem sie teuer abmahnt. Sie will die Verbraucher erziehen. Die Verbraucher fühlen sich kriminalisiert und werfen der Industrie vor, keine guten Angebote zu bieten. Vielen fällt es auch schwer, für etwas zu bezahlen, dass man ebenso kostenlos bekommen kann.
Das Verhältnis zwischen Industrie und Verbraucher könnte also kaum schlechter sein. Gerade im Musik-Bereich hat sich in den letzten Jahren allerdings einiges getan. Zahlreiche Angebote für Musik im Netz sind auf den Markt gedrängt. Längst gibt es so viele Dienste, dass man sich fragt: Lohnt sich Filesharing überhaupt noch? Wir haben einmal den Markt überflogen und waren überrascht, zahlreiche Angebote zu finden. Artikel vollständig lesen
Wer unberechtigt in P2P-Netzwerken den House-Sampler „Kontor House of House Vol. 13“ oder Teile davon verbreitet, für den kann es knüppeldick kommen: Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechtsverstöße ab – und rechnet im konkreten Fall einen geradezu abenteuerlichen Streitwert von 320.000 Euro aus. Man fragt sich: Kann das noch rechtmäßig sein? Artikel vollständig lesen