Wer fremde Inhalte über ein RSS-Feed in die eigene Webseite einbindet, muss diese ohne Anlass nicht auf Rechtsverletzungen prüfen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Artikel vollständig lesen
RSS-Feeds sind eine praktische Angelegenheit. Inhalte werden vom Design einer Webseite getrennt und lassen sich einfach und flexibel auf verschiedensten Plattformen und Endgeräten verbreiten. Wer jedoch fremde RSS-Feeds in die eigene Webseite einbindet, läuft Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Ende September hatte das Amtsgericht Hamburg in einem solchen Fall zu entscheiden und sprach dem Urheber eines Textes Schadensersatz dafür zu, dass sein Werk per RSS-Feed in eine fremde Seite eingebunden wurde. Artikel vollständig lesen
Längst haben sich Feeds zu einem essentiellen Bestandteil des Internets gemausert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Inhalt und Design sind konsequent getrennt. Der Leser ist nicht mehr an seinen Browser gebunden und kann sich einen Überblick über eine Internetseite verschaffen, ohne alle Inhalte lesen zu müssen.
Auch für Webmaster haben Feeds viele Vorteile: Auf einfachstem Weg können fremde Inhalte auf die eigene Webseite eingebunden werden. Aber darf man das eigentlich? Muss der „Besitzer“ eines fremden Feeds um Erlaubnis gefragt werden? Sind Feeds urheberrechtlich geschützt? Artikel vollständig lesen