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Wochenrückblick: Standardvertragsklauseln, Java, Netzsperren

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+++ Irische Datenschutzbehörde will Standardvertragsklauseln vor den EuGH bringen

+++ Android: Keine Verletzung von Rechten an Java, da Fair Use

+++ EU-Kommission will Streamingdienste zur Förderung europäischer Inhalte verpflichten

+++ EU-Kommission will Geoblocking im Online-Handel regulieren

+++ LG Augsburg: Partei Alfa darf nicht Alfa heißen

+++ EU-Terrorbekämpfung – Regelung zu Netzsperren?

+++ Brandenburg und Niedersachsen fordern Whistleblower-Schutz Artikel vollständig lesen

New Yorker Bezirksgericht: Google Books und fair use im Detail

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Ein Gastbeitrag von Benjamin Lück

Vergangenen Donnerstag hat ein Bezirksgericht in New York entschieden, dass Google zu Recht millionenfach Bücher eingescannt und damit sein Angebot Google Books bestückt hat. Der seit 2005 andauernde Rechtsstreit Authors Guild, et alt. vs. Google, Inc. findet so einen vorläufigen Schlusspunkt. Artikel vollständig lesen

Positionspapier der VG Wort zur aktuellen Urheberrechtsdebatte

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Die VG Wort hat sich in einem gestern veröffentlichen Positionspapier zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des Urheberrechts geäußert. Darin setzt sie sich überwiegend dafür ein, das bisherige Urheberrechtssystem beizubehalten. Insbesondere die Stellung der Verwertungsgesellschaften betont sie:

Verwertungsgesellschaften kommt gerade in der digitalen Welt eine besonders wichtige Aufgabe zu; sie sind als Treuhänder der Autoren und Verlage und als zentrale Rechtevermittler und Anlaufstellen für Nutzer unverzichtbar.

Die teilweise befürwortete Fair Use-Doktrin lehnt sie jedoch ab.

Das Positionspapier der VG Wort.
Zur Meldung auf urheberrecht.org. Artikel vollständig lesen

Neuer US-Gesetzesvorschlag zu Ausnahmeregelungen des Copyright

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Der US-Abgeordnete Rick Boucher von den Demokraten und sein Kollege, der Republikaner John Doolittle, haben im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesvorschlag unter dem Titel „Freedom And Innovation Revitalizing U.S. Entrepreneurship Act“, kurz „Fair Use“-Act, eingebracht. Dieser enthält, ähnlich den aus dem deutschen Urheberrecht als Schrankenregeln bekannten Bestimmungen Ausnahmen von dem im Digital Millennium Copyright Act von 1998 (DMCA) verankerten alleinigen Rechtsanspruch des Verwerters. Artikel vollständig lesen

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