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Autowerkstätten und Kfz-Teilehändler benötigen vom jeweiligen Hersteller eine Vielzahl an Daten für Ihr Geschäft. Aber was bleibt, wenn der Hersteller nicht kooperiert und Daten nur unzureichend preis gibt? Ende Januar hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Autohersteller KIA aufgegeben, unabhängigen Marktteilnehmern den Zugang zu seiner VIN-Datenbank zu ermöglichen (LG Frankfurt a.M., Urteil v. 21.01.2016, Az.: 2-03 O 505/13). Die bisherige Praxis von KIA sah lediglich vor, dass Fahrzeugdaten über ein Webformular mittels einer Suchmaske erhältlich waren. Dagegen klagte der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und bekam nun recht. Unabhängige Autoteilehändler und Werkstädte können damit einfacher auf Fahrzeugdaten zugreifen. Eine Besprechung auf Basis des Urteils-Volltextes: Artikel vollständig lesen