Verletzen Adblocker die Grundrechte von Medienunternehmen? Und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben sind bei möglichen Verboten von Adblockern zu berücksichtigen?
Mit diesen Fragen hat sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in einem hier erstmals veröffentlichten Gutachten befasst. Der Staatsrechtler kommt in dem von der Eyeo GmbH (Adblock Plus) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass digitale Adblocker – auch mit einer entgeltlichen Whitelist-Funktion – verfassungsrechtlich zulässig sind und kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Schutz der Medienunternehmen besteht. Artikel vollständig lesen