In der März-Ausgabe der Kommunikation und Recht (K&R) ging es unter anderem auch um ACTA. Joachim Schrey und Thomas Haug, zwei Frankfurter Juristen, veröffentlichten einen Artikel mit dem Titel „ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) – ohne Auswirkungen auf das deutsche und europäische Recht”. In dem Aufsatz geht es hauptsächlich um das zweite Kapitel des Abkommens, in dem der „Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” geregelt ist. Dabei weisen Schrey und Haug insbesondere darauf hin, dass das ACTA weder am europäischen noch am deutschen Recht etwas rütteln wird:
Für das europäische und deutsche Recht wird das ACTA keine Auswirkungen haben, da die im ACTA aufgestellten Mindestanforderungen an das Schutzniveau für geistige und gewerbliche Schutzrechte im europäischen und deutschen Recht bereits gewährleistet sind.
Die K&R hat den Artikel nun online frei zugänglich gemacht.
Zum Artikel im Internetauftritt der K&R.
Telemedicus zum Artikel 27, der ebenfalls im zweiten Kapitel steht.
Telemedicus zum Protest gegen ACTA. Artikel vollständig lesen
Der Gedanke wirkt schon im Ausgangspunkt absurd: Man stelle sich einmal vor, ein Mensch könne einen anderen Menschen dazu zwingen, dass dieser ihn „vergisst”. Und doch hat sich in den letzten Monaten eine immer größer werdende Zahl von Politikern hinter diesen Gedanken gestellt – bis hin zur EU-Kommission. Ein Kommentar über das Recht auf Vergessenwerden – und das Recht, sich zu erinnern.
„Vor 17 Jahren nutzten weniger als 1 % der Bevölkerung das Internet. Heute werden große Mengen an personenbezogenen Daten übermittelt und ausgetauscht, über den gesamten Globus – innerhalb von Bruchteilen von Sekunden“.
So begann Viviane Reding, erste EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, ihre heutige Vorstellung der Datenschutz-Verordnung – dem neuen Entwurf, der das europäische Datenschutzrecht vereinheitlichen und verbessern soll. Denn 17 Jahre ist die Verabschiedung der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG her, die das europäische Datenschutzrecht bis jetzt regelt.
Ein stolzes Alter für ein Werk, das im Zeitalter von Google, Facebook und Cloud Computing sich eigentlich an die technologischen Gegebenheiten anpassen müsste. Für Europa bedeutet die neue Verordnung: kein Wust von unterschiedlichen Regelungen mehr, kein Europa der unterschiedlichen Datenschutzgesetze, sondern ein einheitliches Recht für alle.
Zwar ist es nur ein Entwurf – der noch im EU-Ministerrat und Parlament verhandelt und abgestimmt werden muss und wahrscheinlich frühestens 2014 in Kraft treten wird. Trotzdem hat der Entwurf, der bereits Ende 2011 an die Öffentlichkeit gelangte, schon für erhebliche Aufregung gesorgt. Nicht nur in der EU. Artikel vollständig lesen
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Die Europäische Kommission scheint das Datenschutzrecht auf EU-Ebene ändern zu wollen. Geplant ist, die europäische Datenschutzrichtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen – ein Vorhaben mit weitreichenden Folgen. Möglicherweise bedeutet das sogar das Ende des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes, wie wir es kennen.
Update: Die Datenschutzverordnung, die erst im Januar gezeigt werden sollte, ist geleakt. Mehr unten. Artikel vollständig lesen
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Sperrverfügungen gegen Provider wegen Urheberrechtsverletzungen gegen das Europarecht verstoßen (Rs. C-70/10). Führen Netzsperren dazu, dass Providern faktisch eine Überwachungspflicht für sämtlichen Netzwerkverkehr auferlegt wird, sei dies eine Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit. Außerdem würden die Rechte der Kunden auf Schutz der Privatsphäre und freien Empfang von Informationen verletzt, so der EuGH. Artikel vollständig lesen
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Der Europäische Gerichtshof hat vergangenen Donnerstag den Fall Roj-TV entschieden. Die Entscheidung betrifft einige wichtige Fragen bezüglich der Auslegung der Fernsehrichtinie. Insbesondere geht es um die Reichweite des Sendestaatsprinzips. Da die betreffenden Regeln sich auch in der AVMD-Richtlinie finden, hat die Entscheidung auch Relevanz für die aktuelle Rechtslage. Artikel vollständig lesen
Die Vorfälle in Norwegen haben die Diskussion um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wieder angefacht. Schon kurz nach den verheerenden Anschlägen wurden auch in Deutschland Stimmen laut, die sich für die Vorratsdatenspeicherung aussprachen. Artikel vollständig lesen