Telemedicus

Tag Archives

Fanpages vor dem Bundesverwaltungsgericht: Kein Fan

, von 0 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 25.02.2016 über eine Anordnung seitens des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zur Deaktivierung der Facebook-Fanpage eines privaten Bildungsunternehmens aus Schleswig-Holstein zu entscheiden. Kernfrage war, ob den Inhaber einer Fanpage eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit trifft, sofern das Unternehmen, das die Fanpage-Infrastruktur bereitstellt, sich nicht datenschutzkonform verhält. Konkret moniert hatte das ULD die Erfassung von Nutzerdaten durch Facebook ohne entsprechende Aufklärung oder Einwilligung der Nutzer. Da das BVerwG allerdings Klärungsbedarf zu den europarechtlichen Vorgaben sah, kam es zunächst nur zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Artikel vollständig lesen

Die Nintendo-Entscheidung des EuGH und ihre Auswirkungen auf Computerspiele

, von 0 Kommentare

Die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme von Spielekonsolen kann zulässig sein – dann nämlich, wenn sie erkennbar vor allem anderen Zielen dient, als illegale Kopien abspielbar zu machen. Das hat der EuGH letzte Woche entschieden und damit den Regelungsradius des Umgehungsverbots von Kopierschutzmaßnahmen definiert.

Schon diese Frage ist spannend, doch die Entscheidung könnte zugleich viele weitere Auswirkungen haben. Artikel vollständig lesen

Generalanwalt über Grenzen des Urheberrechts bei Software

, von 0 Kommentare

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in einem Schlussantrag zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Software Stellung genommen. Danach sind die Funktionalitäten eines Computerprogramms nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil dies einem Ideenschutz nahekommt.

„Ließe man zu, dass eine Funktionalität eines Computerprogramms als solche geschützt wird, würde man demnach zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren. „

Weiterhin sieht er Programmiersprachen als bloße Ausdrucksform und damit als nicht urheberrechtlich geschützt:

„Da die Programmiersprache ein Element ist, mit dem der Maschine Befehle erteilt werden können, muss sie z. B. der Sprache eines Romanautors gleichgesetzt werden. Die Programmiersprache ist somit das Mittel, um sich auszudrücken, nicht aber die Ausdrucksform selbst.“

Die Pressemitteilung von GA (EuGH) Yves Bot im Volltext.

Artikel EU-Generalanwalt sieht Grenzen für Urheberrecht bei Software bei heise.de. Artikel vollständig lesen

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory