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Nach langen Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung scheint es nun Klarheit zu geben – zumindest vor Gericht. Am 14. August hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in zwei Verfahren entschieden, dass die Verpflichtungen von Telekommunikationsanbietern (TK-Anbietern) zur Speicherung von Daten „auf Vorrat“ unionsrechtswidrig sind. Spannend bleibt es aber dennoch, weil der politische Wille an einer Speicherung von Daten fortbesteht. Aber wie wird diese künftig aussehen?
Am 26.09.2023 legte der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Vorabentscheidung vor. Dabei geht es um zwei Themen, die die Streitlust der Jurist:innen schon des Öfteren herausgefordert haben: Lassen sich Unterlassungsansprüche aus der DSGVO ableiten und sperrt sie nationale Unterlassungsansprüche? Und was ist ein immaterieller Schaden nach der DSGVO?
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