Morgen, am 10. Juli 2021, ist es soweit! Die Telemedicus Sommerkonferenz startet. Die #soko21 findet dieses Jahr wieder digital und eine Woche lang statt – vom 10. bis 16. Juli. Wir freuen uns auf spannende Beiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten – mal als Blogpost, mal als Videovortrag oder im Podcastformat!
+++ Bundestag verabschiedet Gesetz gegen „Upskirting” und Gaffer-Fotos
+++ Bundestag beschließt Elektronischen Patientenakte
+++ Gesetzespaket gegen Hasskriminalität
+++ Start der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
+++ OLG Hamburg: Offensichtliche Werbung muss nicht gekennzeichnet werden
+++ Bundeskartellamt: Smart-TV Hersteller verstoßen gegen die DSGVO Artikel vollständig lesen
Heise Online berichtet von einem Änderungsvorschlag, den der EU-Rat zum Vorschlag der EU-Datenschutzverordnung formuliert hat. Der Rat lehnt diese Verordnung offenbar nicht grundsätzlich ab. Er will sie aber abmildern:
Das Papier [des EU-Rats] betont unter anderem stärker, dass die Gewährleistung der Privatsphäre kein absolutes Recht ist. Ein entsprechender Erwägungsgrund soll – deutlich weiter nach vorn gerückt – an prominenter Stelle signalisieren, dass der Datenschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einer Balance mit anderen Grundrechten wie dem auf Meinungs- und Informationsfreiheit oder der freien Ausübung eines Geschäfts zu halten sei. […] Unmissverständlich arbeitet der Entwurf auch im eigentlichen Gesetzestext heraus, dass der Datenschutz keinen höheren Status genießt als andere fundamentale Rechte. Neben Vertretern der Bundesregierung hatte sich unter anderem Irland für eine solche Klarstellung stark gemacht.
Der EU-Rat besteht aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Diese sehen den Vorstoß der Kommission, den Datenschutz in Europa in Form einer Verordnung zu regeln, relativ kritisch.
Die Generalanwältin am EuGH Verica Trstenjak ist der Meinung, dass ein Unternehmen auch innerhalb der EU ansässig sein muss, wenn es seine Marken unter der Domain „.eu“ anmelden will. Dies geht aus ihren Schlussanträgen zu einem Vorabentscheidungsverfahren hervor. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Funktionalität von Computerprogrammen nicht geschützt
+++ Generalanwältin Trstenjak zur Antragsberechtigung für eine .eu-Domain
+++ BVerfG: Tarifansagepflicht nicht vor August
+++ Neelie Kroes: „Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA“
+++ Hessischer Landtag streicht Twitter-Verbot für Besucher
+++ Doktorarbeit von Annette Schavan unter Plagiatsverdacht
+++ Digitale Gesellschaft e.V. startet Initiative „Adoptier deinen Abgeordneten“
+++ Eben Moglen: Mahnende Worte zur re:publica in Berlin Artikel vollständig lesen
Heute hat der EuGH das Urteil im Fall Murphy (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08) bekannt gegeben. In dem Rechtsstreit geht es um territorial exklusive Lizenzen, also um eine ganz grundsätzliche Frage der Content- und Kreativindustrie. Nach dem Klick steht die Pressemitteilung im Volltext; eine ausführliche Besprechung folgt auf Telemedicus so bald wie möglich. Artikel vollständig lesen
Die Kommunikationsabteilung der EU plant eine virtuelle europäische Vertretung im Online Spiel Second Life. Ziel sei es, die Kommunikation mit den Bürgern zu verbessern. „Mit einem EU-Büro in Second Life wollen wir näher an die EU-Bürger herantreten und besser mit ihnen kommunizieren.“, erklärt Mikolaj Dowgielewicz, Sprecher der EU-Kommission.
Die Idee ist nicht neu: Anfang Januar hatte die schwedische Regierung bereits die Eröffnung einer Botschaft im Second Life genehmigt. Und auch im französischen Wahlkampf wird Second Life als Kommunikationskanal benutzt. Auch einige Unternehmen sind bereits im Second Life vertreten.
Ob derartige Marketingkampagnen wirklich sinnvoll sind, ist umstritten. Sicher ist aber, dass eine virtuelle Botschaft in Second Life keine Kommunikationsdefizite im „Real Life“ ausgleichen kann.
Pressemeldung bei pressetext.austria Artikel vollständig lesen