Der EuGH hat mit Urteil vom gestrigen Tag die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt (Az.: C-293/12 und C-594/12). Das Urteil ist knapp gehalten, gleichzeitig aber sauber begründet und in seinen Aussagen eindeutig: Der EuGH erklärt nicht nur die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie für rechtswidrig und nichtig. Er führt dafür auch eine so große Anzahl von Gründen an, dass man wohl schon jetzt sagen kann: Eine mit den EU-Grundrechten vereinbare Vorratsdatenspeicherung wird die EU auf absehbare Zeit nicht anordnen können. Artikel vollständig lesen
Der AK Vorratsdatenspeicherung meldet, dass der irische High Court dem EuGH nun die Frage vorgelegt hat, ob die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie mit dem EU-Primärrecht vereinbar ist. In den Medien war in den vergangenen Jahren immer wieder behauptet worden, eine entsprechende Vorlage des irischen High Court sei in Luxemburg anhängig – bis jetzt haben diese Behauptungen sich immer als Enten erwiesen. Artikel vollständig lesen