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Gebrauchte E-Books und das Urheberrecht

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Möchte man sein Bücherregal ausmisten und ein gebrauchtes Buch weiterverkaufen, muss man hierfür beim Verlag nicht um Erlaubnis fragen. Das Urheberrecht – bezogen auf dieses Buch – hat sich in dem Moment verbraucht, in dem der Inhaber von Urheberrechten das Buch erstmalig veräußert hat.

Aber was ist dann mit gebrauchten Büchern im „Software-Format“? Können auch sie lizenzfrei weiterveräußert werden? Das niederländische Unternehmen Tom Kabinett sah darin ein lukratives Geschäftsmodell. Und wurde am Ende eines Besseren belehrt.

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Das Ende des Falles UsedSoft

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Still und leiste ist eines der wichtigsten urheberrechtlichen Verfahren der letzten Jahre zu Ende gegangen. Die Rede ist vom Verfahren im Streit zwischen Oracle und UsedSoft, das mit einer Grundsatzentscheidung des EuGH im Jahr 2012 seinen Höhepunkt gefunden hatte und nun überraschend leise zu Ende gegangen ist.

Wie die Kanzlei TCI Rechtsanwälte berichtet, hat UsedSoft seine Berufung zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nach acht Jahren Rechtsstreit und einem Grundsatzurteil des EuGH zu seinen Gunsten gibt UsedSoft den Fall damit auf. Warum? Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vorratsdaten, Bushido, UsedSoft

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+++ Bundesregierung einigt sich auf Vorratsdatenspeicherung

+++ Musiksampling: BGH verweist den Fall Bushido ans OLG Hamburg zurück

+++ UsedSoft nimmt Berufung im Streit um Gebrauchtsoftware zurück

+++ OLG Hamburg: Weiterverkaufsverbot für E-Books ist zulässig

+++ EU-Kommission erhöht den Druck auf Google

+++ BGH erlaubt großzügige Nutzung elektronische Leseplätze Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Privatkopien, Mails in Irland, Uber

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Dieses Wochenende fand unsere erste öffentliche Konferenz statt, die Telemedicus Sommerkonferenz 2014 zum Thema „Überwachung und Recht”. Wir werden demnächst einen Tagungsband dazu herausgeben. Wer sich jetzt schon einen kurzen Überblick zur Konferenz verschaffen will, kann das bei Twitter tun.

+++ BGH: Privatkopien unveröffentlichter Aufnahmen sind zulässig

+++ Mehr Befugnisse für Datenschutzbeauftragte

+++ LG Köln: taz und ZDF dürfen Bilder von Corinna Schumacher zeigen

+++ Trotz US-Urteil: Microsoft will keine Daten aus irischem Rechenzentrum herausgeben

+++ LG Köln: Flirtportal und Werbung mit Gratisanmeldung

+++ VG Hamburg: Untersagungsverfügung gegen Uber von falscher Behörde

+++ „Rock am Ring“: Lieberberg hält Titelrechte

+++ E-Book-Urteil des OLG Hamm rechtskräftig – Verbot des Weiterverkaufs bestätigt

+++ EU-Kommission gibt grünes Licht für Fusion von Telefónica und E-Plus Artikel vollständig lesen

OLG Hamm: Kein Weiterverkauf von Multimedia-Dateien

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Seit der EuGH im Fall UsedSoft die Tür zum Weitverkauf von Software-Lizenzen ein großes Stück weit geöffnet hat, stellt sich auch in anderen Bereichen digitaler Produkte die Frage: Darf man auch andere online erworbene Dateien weiterverkaufen?

Mitte Mai hat nun das OLG Hamm zu dieser Diskussion eine weitere Entscheidung beigetragen (Az.: I-22 U 60/13). Danach darf der Weiterverkauf von digital erworbenen E-Books und Hörbüchern in den AGB des Verkäufers untersagt werden. Die UsedSoft-Entscheidung des EuGH sei nicht auf andere Multimedia-Dateien übertragbar. Artikel vollständig lesen

BGH: Handel mit gebrauchten Daten ist zulässig

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Der BGH hat heute entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Nutzer-Daten zulässig ist. Unternehmen dürfen nicht mehr benötigte Datenbestände an Dritte weiterverkaufen – und das auch ohne Einwilligung des Nutzers, so der BGH. Wurden die Daten eines Nutzers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht, könne der betroffene Nutzer dem Weiterverkauf seiner Daten nicht widersprechen – es gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz.

Die Entscheidung kommt wenig überraschend. Die Erschöpfung eines Widerspruchsrechtes wurde schon seit einiger Zeit in der juristischen Literatur diskutiert. Nichtsdestotrotz wird die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben. Artikel vollständig lesen

LG Berlin: Isoliertes Keyselling verletzt Vervielfältigungsrecht

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Letzte Woche wurde ein weiteres Urteil des LG Berlin bekannt, in dem sich das Gericht mit der Weiterveräußerung von Software auseinander setzt. Das Gericht entschied, dass das sogenannte Keyselling das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzt (Az.: 16 O 73/13). Damit war eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung wegen dieses Geschäftsmodells erfolglos. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Redtube, Erschöpfung, Schufa

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+++ LG Köln entscheidet über Beschwerde – Redtube-Abmahnungen

+++ LG Berlin entscheidet zum Fall vzbv gegen Valve

+++ BGH: Usedsoft II im Volltext veröffentlicht

+++ BVerwG: Springer hätte ProSiebenSat.1 Media übernehmen dürfen

+++ BGH: SCHUFA muss Gewichtung ihrer Daten nicht preisgeben

+++ Snowden für Friedensnobelpreis nominiert Artikel vollständig lesen

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