Im November letzten Jahres hat der BGH in einem wichtigen Urteil über die Haftung von Eltern für ihre Kinder beim Filesharing entschieden (Az.: I ZR 74/12). Als Inhaber eines Internetanschlusses haften diese nur, wenn sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzen, hieß es damals in der Pressemeldung. Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor. Artikel vollständig lesen