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Das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (PAuswG) tritt am 1. November 2010 in Kraft. Das heißt: Ab dem 1.11.2010 gibt es in Deutschland den neuen elektronischen Personalausweis (nPA). Dieses handliche Dokument in Checkkartengröße wird seinen Nutzern ermöglichen, sich online sicher zu identifizieren und Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Wie jede technische Neuerung wirft der neue Personalausweis jedoch auch eine Reihe an Fragen auf. Grund genug, die Neuerungen einmal näher vorzustellen. Artikel vollständig lesen