Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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Kachelmann und die Medien – eine zwiespältige Beziehung. Der einstige Wettermoderator stand zumindest seit dem vielbeachteten Vergewaltigungsprozess oft mit anderen Persönlichkeiten oder Medien auf Kriegsfuß. Im Buch „Recht und Gerechtigkeit“ von ihm und seiner Frau gibt es nun eine erstaunliche Liste zu sehen. Darin enthalten: Hinweise auf alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei bzw. sein Anwalt Höcker für ihn erwirkt haben – sämtlich gegen ihm unliebsame Medienberichte. Das hat das BILDblog gestern mit weiteren Informationen berichtet.
Doch was bedeuten diese einstweiligen Verfügungen? Welchen juristischen Wert haben sie und welche Schlüsse kann man aus ihnen ziehen? Artikel vollständig lesen
Das OLG Köln hat in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil über die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen einer eBay-Bewertung entschieden. Danach kann die Dringlichkeit auch dann fehlen, wenn der Verkäufer bereits selbst einen Gegenkommentar veröffentlicht hat.
Die […] [Verkäuferin] bedarf danach schon deshalb keines vorläufigen Rechtsschutzes durch eine einstweilige Verfügung, weil sie ihre Rechte gegenüber den Bewertungskommentaren der […] [Käuferin] einstweilen selbst gewahrt hat. […] Vor diesem Hintergrund ist es der bewerteten Partei grundsätzlich möglich und zumutbar, den Ausgang eines etwaigen Hauptsacheverfahrens abzuwarten.
Eine einstweilige Verfügung bleibt jedoch möglich, wenn …
[…] [der bewerteten Partei] durch die beanstandeten Bewertungen […] bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen.
Zur Entscheidung des OLG Köln vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11. Artikel vollständig lesen
Mit einstweiligen Verfügungen vom 1. und 13. März untersagte das Berliner Landgericht Berichte und Bilder über Eva Haule und ihren Freigängeralltag. Auch der Abdruck eines Fahndungsplakates aus dem Jahre 1985, auf dem das Ex-RAF-Mitglied zu sehen ist, wurde in diesem Zusammenhang verboten.
Bei ihren Freigängen wurde die 52-jährige von der zum Springerverlag gehörenden BZ heimlich fotografiert. Die Fotos dienten als Illustrierung für den Bericht „RAF-Terroristin läuft durch Berlin“ in der BZ vom 19.02.2007. Die Berliner Morgenpost hatte einen Bericht über die bevorstehende Haftentlassung mit dem besagten Fahndungsfoto bebildert. Artikel vollständig lesen
Eilantrag des ZDF erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer einstweiligen Verfügung festgelegt, dass das ZDF am Anfang und Ende eines Gerichtsprozesses filmen darf. Hintergrund ist der Strafprozess gegen mehrere Bundeswehr-Ausbilder, der derzeit in Münster stattfindet. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer hatte ein allgemeines Filmverbot verhängt: Fernsehteams sollten nicht einmal zu Beginn und Ende der Sitzung filmen dürfen. Das ZDF erhob gegen diese Anordnung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz – und war damit erfolgreich. Artikel vollständig lesen
Die GEMA hat eine einstweilige Verfügung gegen die Download-Seite mp3flat.com erwirkt. Zuvor hatte das Unternehmen, das seinen Dienst mit dem Slogan „Sei clever und lade legal Musik“ bewirbt, auf eine Abmahnung noch mit lediglich einer Umgestaltung des eigenen Angebotes reagiert. Dies hielt das Landgericht Köln nun aber weder für clever noch für legal: die einstweilige Verfügung verbietet dem Unternehmen das weitere massenhafte Verbreiten von Radiomitschnitten. Das Geschäftsmodell von mp3flat.com sei nicht von dem Recht auf Privatkopie gedeckt.