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#Soko21: Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz – Was es über das regulatorische Klima der deutschen Datenschutzpolitik verrät

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Telemedicus Sommerkonferenz

Das deutsche Telemedienrecht gehört zu den unangefochtenen Evergreens des datenschutzrechtlichen Regulierungszirkus. Allein die (Nicht-) Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL (RL 2002/58/EG) und das diesbezügliche jahrelange Hin und Her zwischen Politik, Literatur, Aufsichtspraxis und Rechtsprechung liefert Stoff für endloses Kopfschütteln. Am 20. Mai 2021 verabschiedete der Bundestag nun das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Es wird am 01. Dezember 2021 zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz in Kraft treten. Mit dem TTDSG kommt aber nicht nur (endlich) eine Umsetzung des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-RL. Es gibt darüber hinaus einen Einblick in das aktuelle regulatorische Klima der deutschen Datenschutzpolitik. Exemplarisch dafür sind die zunächst gestrichene und dann doch in § 26 TTDSG aufgenommene Regelung zu Personal Information Management Services (PIMS, dazu unter I.) sowie der Verzicht auf begriffliche Konkretisierungen zu den Begriffen der Speicherung und des Zugriffs im erforderlichen Umfang in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (dazu unter II.). Beides erlaubt einen Einblick in die deutschen digitalpolitischen Positionen im (ebenfalls) seit dem 20. Mai 2021 laufenden Trilog betreffend die ePrivacy-Verordnung (dazu unter III.). Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Urheberrechtsreform, TTDSG, Covid-Patente

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+++ Bundestag beschließt umfangreiche Reform des Urheberrechts

+++ Cookies, Telemedien und TK: Bundestag beschließt neues TTDSG

+++ Bundestag beschließt Gesetz für autonomes Fahren

+++ EU-Parlament spricht sich für Aussetzung von COVID-19-Patenten aus

Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Landesverrat, IT-Sicherheit, Selektorenliste

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+++ Landesverrat: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org

+++ IT-Sicherheitsgesetz tritt in Kraft

+++ BVerwG: Kein Anspruch von Journalisten auf Herausgabe von BND-Selektorenliste

+++ BGH entscheidet zu Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

+++ Google fordert Hinweise auf Benutzung von Cookies Artikel vollständig lesen

Cookie-Richtlinie: Das Imperium schlägt zurück

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Die Verwirrung um die Cookie-Richtlinie will kein Ende nehmen. Hat Deutschland nun die E-Privacy-Richtlinie (i.e. „Cookie-Richtlinie”) umgesetzt oder nicht? Und welche Regeln gelten nun für den Einsatz von Cookies? Nachdem uns das Bundeswirtschaftsministerium und die Europäische Kommission letztes Jahr überraschend mitgeteilt hatten, dass sie die Cookie-Richtlinie in Deutschland für umgesetzt erachten und Anfang diesen Jahres die deutschen Datenschutzbehörden das glatte Gegenteil behaupteten, gibt es nun einen neuen Baustein im Puzzle der Verwirrung.

Wie Carlo Piltz in seinem Blog berichtet, hält die Europäische Kommission in einer aktuellen Studie die Cookie-Richtlinie in Deutschland doch nicht für umgesetzt. Was ist da los? Artikel vollständig lesen

Cookie-Richtlinie: Nutzlos aber ungefährlich?

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Das Chaos rund um die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie in Deutschland nimmt kein Ende. Wie Carlo Piltz in seinem Blog meldet, haben nun die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erneut die unzureichende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland kritisiert – und stellen sich damit gegen die deutsche Bundesregierung und die Europäische Kommission.

Zur Erinnerung: Schon im Mai 2011 hätte Deutschland die Neufassung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG (im Volksmund auch Cookie-Richtlinie genannt) in deutsches Recht umsetzen müssen. Passiert ist seitdem nichts. Vor ziemlich genau einem Jahr bestätigte dann überraschend die EU-Kommission gegenüber Telemedicus: Eine Umsetzung ist in Deutschland gar nicht erforderlich. Die Kommission halte das bestehende Recht für ausreichend, um den Anforderungen der Richtlinie zu genügen. Genauso sieht das die deutsche Bundesregierung.

Dem widersprechen nun die deutschen Datenschutzbehörden: Das deutsche Recht reiche nicht aus, um die Richtlinie umzusetzen. Die absurde Geschichte der Cookie-Richtlinie ist um ein weiteres kurioses Kapitel reicher. Artikel vollständig lesen

Die Stellungnahme der Bundesregierung zur Cookie-Richtlinie

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Vergangene Woche haben wir berichtet, dass die ePrivacy-Richtline (auch „Cookie-Richtlinie”) nach Ansicht von Bundesregierung und EU-Kommission in Deutschland bereits umgesetzt ist – obwohl es eine formelle Umsetzung nie gegeben hat. Sowohl das zuständige Bundeswirtschaftsministerium als auch die Kommission beriefen sich dabei auf einen Fragebogen, in dem die Bundesregierung der Kommission die deutsche Rechtslage zu Cookies dargelegt hatte.

Dieser Fragebogen einschließlich der Antworten der Bundesregierung liegt uns nun vor. Daraus ergibt ist, dass nach Ansicht von Bundesregierung und Kommission für Cookies in Deutschland ein Einwilligungsvorbehalt gilt. Doch Klarheit besteht damit noch lange nicht. Artikel vollständig lesen

EU-Kommission: Cookie-Richtlinie ist in Deutschland umgesetzt

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Schon im Mai 2011 hätte Deutschland die Neufassung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG (im Volksmund auch Cookie-Richtlinie genannt) in deutsches Recht umsetzen müssen. Und doch gehört Deutschland neben Slovenien und Rumänien zu den wenigen Ländern in der EU, die die europäischen Vorgaben zu Cookies bislang nicht übernommen haben.

Nachdem durch die Bundestagswahl die politischen Karten in Deutschland neu gemischt wurden, haben wir deshalb beim zuständigen Bundeswirtschaftsministerium nachgefragt, ob denn nun zeitnah mit einer Umsetzung der Richtlinie zu rechnen ist – und bekamen eine erstaunliche Antwort: Die Cookie-Richtlinie ist bereits in deutsches Recht umgesetzt. Das bestätigte uns schließlich auch die Europäische Kommission. Die Verwirrung ist perfekt. Artikel vollständig lesen

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