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Gebrauchte E-Books und das Urheberrecht

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Möchte man sein Bücherregal ausmisten und ein gebrauchtes Buch weiterverkaufen, muss man hierfür beim Verlag nicht um Erlaubnis fragen. Das Urheberrecht – bezogen auf dieses Buch – hat sich in dem Moment verbraucht, in dem der Inhaber von Urheberrechten das Buch erstmalig veräußert hat.

Aber was ist dann mit gebrauchten Büchern im „Software-Format“? Können auch sie lizenzfrei weiterveräußert werden? Das niederländische Unternehmen Tom Kabinett sah darin ein lukratives Geschäftsmodell. Und wurde am Ende eines Besseren belehrt.

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Wochenrückblick: Google, E-Books, GWB

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+++ EuGH: E-Book-Verleih kann Verleih gedruckter Bücher gleichgestellt sein

+++ Hochschul- und Verlagsvertreter fordern stärkeres Urheberrecht

+++ Regierungsentwurf der neunten GWB-Novelle im Bundestag

+++ Google nimmt zu Vorwürfen der Kommission wegen Android Stellung

+++ Facebook setzt Datenweitergabe von WhatsApp aus

+++ „Web of Trust“ – Finnische Datenschutzbehörde ermittelt wegen möglicher Verstöße Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Erdogan, Adblock Plus, Vectoring, E-Books

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+++ OLG Köln weist sofortige Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten zurück

+++ OLG Köln: Adblock Plus grundsätzlich zulässig, bezahltes Whitelisting nicht

+++ LG Berlin: Wikimedia unterliegt im Rechtsstreit wegen Urheberrechten an Fotos gemeinfreier Bilder

+++ HVt-Nahbereich-Vectoring: BNetzA legt der EU-Kommission erneut Beschluss zur Notifizierung vor

+++ OLG Hamm: der Begriff „Polizei“ ist als Name geschützt

+++ Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zum Verleih von E-Books

+++ BKartA zur Internetwirtschaft im Jahresbericht 2015 Artikel vollständig lesen

Gesetzentwurf: Buchpreisbindung gilt bald sicher für E-Books

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Die Buchpreisbindung soll ab September 2016 ausdrücklich auch für E-Books gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (PDF) hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Feste Preise bei E-Books sind schon heute üblich, da die Verlage ihre Preise festlegen und veröffentlichen, wie es im Preisbindungsjargon heißt (§ 5 BuchPrG). Ob E-Books bislang unter die „buchnahen Produkte” nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG fallen, ist allerdings nicht endgültig geklärt. Daher sollen E-Books als „zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher” zum Katalog der buchnahen Produkte hinzukommen.

Zur Erinnerung: Bei der Buchpreisbindung geht es darum, das „Kulturgut Buch zu schützen”. So heißt es in § 1 BuchPrG:

(…) „Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.”

Ein Buch-Spotify wäre weiterhin möglich: Ein per Flatrate angebotenes Buch fällt nicht unter einen „dauerhaften Zugriff”. Der temporäre Zugriff über einen monatlichen Mietpreis sei nicht erfasst, so die Entwurfsbegründung ausdrücklich (S. 7).

Entwurf aus dem BMWi (PDF).
Pressemitteilung der Bundesregierung.
Ein Kommentar dazu auf deutschlandradiokultur.de. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: BND, Adblock Plus, Dashcams

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+++ BND 1: DE-CIX erwägt angeblich Klage

+++ BND 2: Deutsche Hilfe bei NSA-Spionage

+++ LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

+++ AG Nienburg: Kurze, anlassbezogene Dashcamaufnahmen können zulässig sein

+++ Bundesregierung will Preisbindung für E-Books einführen

+++ EGMR stärkt Recht auf Justizkritik

+++ EU erwägt Aufsicht für Google, Amazon und Facebook

+++ BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit

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Wochenrückblick: VDS, Werbung für Kinder, Wanderhure

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+++ Nach EuGH-Urteil: Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung hält an

+++ BGH: An Kinder gerichtete Werbung kann zulässig sein

+++ Satirefreiheit: Wanderhurenstreit geht in nächste Instanz

+++ LG Kiel: Arztbewertung im Netz ist zulässige Meinungsäußerung

+++ Bibliotheksverband für Gleichstellung von gedruckten und elektronischen Büchern

+++ EU-Datenschützer: ICANN-Bestimmungen verstoßen gegen Datenschutzrecht

+++ Google Books: Authors Guild geht in Berufung Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Prism, Netzneutralität, WLAN-Haftung

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+++ Codename Prism: Aufregung über Daten-Überwachung durch die NSA

+++ Kroes will Netzneutralität im EU-Recht verankern

+++ BGH zur Strafbarkeit der Personenüberwachung mittels GPS-Empfänger

+++ WLAN-Haftung: CDU und FDP gegen Privilegierung für offene Netzwerke

+++ Hamburger Initiative gegen Routerzwang

+++ Three Strikes in Frankreich: Hadopi vor dem Aus?

+++ E-Book-Preise: Prozess gegen Apple hat begonnen Artikel vollständig lesen

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