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Der Versand von Newslettern ist ein fester Bestandteil der Online-Werbung. Der einfache und kostengünstige Versand an eine Vielzahl von Empfängern ist dabei der große Vorteil.
Bevor man jedoch Empfänger von Newslettern anschreiben darf muss eine Einwilligung in den Erhalt dieser Art der Werbung vorliegen. Hier hat sich das Double-Opt-In-Verfahren als geeignetes Mittel diese Einwilligung nachzuweisen etabliert. Dies hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum Double-Opt-in-Verfahren bestätigt (Urt. v. 10.02.2011 Az. I ZR 164/09).
Ende September hat nun das Oberlandesgericht München entschieden, dass bereits die Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In unzulässige Werbung darstellt, wenn eine ausdrückliche Einwilligung nicht nachgewiesen werden kann (OLG München Urt. v. 27.09.2012 Az. 29 U 1682/12). Diese Entscheidung hat nunmehr wieder zu großer Unsicherheit in den Kreisen der Online-Marketer geführt, nachdem man sich nach der Entscheidung des BGH auf der sicheren Seite wähnte. Artikel vollständig lesen