+++ Streit im Bundestag: Soll Edward Snowden als Zeuge gehört werden?
+++ Yahoo löst sich von „Do Not Track”
+++ NYC District Court: US-Behörden haben Zugriff auch auf Daten in Europa
+++ EGMR: Auch für Verdachtsberichterstattung gilt der Caroline-Test
+++ BGH: Schadensersatzanspruch wegen APR-Verletzung nicht vererblich
+++ BGH: Screen Scraping keine Wettbewerbsverletzung Artikel vollständig lesen
„Do not track” ist vor allem in den letzten Wochen in aller Munde. Mit dem Verfahren sollen Nutzer in ihrem Browser einstellen können, ob ihre Webseitenbesuche von Tracking-Software wie Google Analytics oder Piwik erfasst und ausgewertet werden darf. Die Technik des „Do not Track” (DNT) selbst gibt es schon seit einigen Jahren, alle großen Browser haben sie bereits implementiert.
Auch die EU-Kommission setzt große Hoffnungen in „Do not track”. Könnte es doch die Kontrolle über die Daten beim Tracking in die Hände des Nutzers legen. Doch die Technik hat einige Haken. Und: Sie löst das eigentliche Problem nicht. Artikel vollständig lesen