Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Bleibt der Gesetzgeber in Deutschland weiterhin so untätig wie bislang, dürfte dieses Datum in Deutschland eine Zäsur für alle Bereiche der professionellen Kommunikation bedeuten, soweit sie nicht dem Presseprivileg unterfallen. Denn ohne die dringend notwendigen Anpassungsleistungen verdrängt die DSGVO wichtige rechtliche Grundlagen, auf denen heute moderne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Firmen, Behörden und NGOs fußen. Zudem können zu weitreichende Betroffenenrechte der DSGVO als Instrument im Meinungskampf missbraucht werden. Das könnte zeitgemäße PR in Deutschland praktisch zum Erliegen bringen.
Ein Gastbeitrag von Jan Mönikes im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Henning Hofmann im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG.
Es ist gegenüber der informierten Leserschaft von Telemedicus wahrscheinlich müßig, allzu ausschweifende einleitende Worte über die rapiden und nachhaltig prägenden Umwälzungsprozesse der Digitalisierung zu verlieren. Das gegenwärtige Wachstum an Datenerzeugern und Datenaggregatoren ist historisch einzigartig. Tech-Firmen wie Alphabet, Facebook, Microsoft und Apple, deren Marktmaschinerie von jenen Daten befeuert wird, führen die Liste der weltweit wertvollsten Konzerne an. Hingegen kommt kaum ein bedeutendes Unternehmen auf diesem Markt aus Europa, geschweige denn aus der Bundesrepublik. Auch die Unicorns der Startup-Szene findet man eher in China oder der Bay Area als in Berlin oder Stuttgart.
Die Gründe dafür pendeln irgendwo zwischen der stark zentrischen Akkumulation von Risikokapital, sowie einheitlichen Sprach- und Währungsräumen bis hin zu laxeren Markt-, Wettbewerbs- und Datenschutzregularien. Dieser Standortnachteil hat nunmehr die EU-Kommission auf den Plan gerufen, welche durch die Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt das Entwicklungspotential der Digitalwirtschaft nutzen und grenzüberschreitende Hindernisse durch Komplexitätsverminderung zugunsten der Verbraucher sowie Kostenreduzierung für Unternehmen abbauen möchte. Ein hehres Ziel. Aber schon das ursprüngliche Ansinnen, ein integriertes und gemeinsames Europäisches Kaufrecht zu schaffen, welches ebenfalls Komponenten des E-Commerce enthalten sollte, ist am Widerstand der Mitgliedsstaaten frühzeitig gescheitert. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Andreas Sattler im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG
Für das Verhältnis zwischen Schuldrecht und Datenschutzrecht heißt es am 25.05.2018 „Zurück auf Start“. Ab diesem Tag ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat – dann in Form des BDSG 2018 – nur noch eine ergänzende Funktion. Zwar beruhte das deutsche Datenschutzrecht auch bislang maßgeblich auf europäischem Sekundärrecht (DatenschutzRL 95/46/EG und eprivacyRL 2002/58/EG). Allerdings verbleibt den Mitgliedstaaten unter der DSGVO ein deutlich geringerer Spielraum für nationale Regelungen. Artikel vollständig lesen
Unter dem Titel „Disconnecting Frameworks“ präsentiert Telemedicus zusammen mit PinG (Privacy in Germany) in den nächsten Monaten eine Reihe von Beiträgen, die sich mit den Herausforderungen beschäftigen, die auf das Datenschutzrecht in der kommenden Zeit zukommen.
Worum soll es gehen? Um die Konflikte zwischen DSGVO, ePrivacy-VO, Digitale Inhalte-RL, nationaler Regelung und anderen Regelungen, die alle nicht so richtig zusammenpassen.
Nicht nur die DSGVO stellt knapp ein halbes Jahr vor ihrer Geltung ihre Adressaten sowie Datenschutzexperten vor große Aufgaben. Die nächsten Herausforderungen stehen bereits vor der Tür: Zunächst gilt es, die zahlreichen nationalen Regelungen umzusetzen, von denen die DSGVO begleitet wird. Und mit der ePrivacy-Verordnung und der „Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte” werfen bereits die nächsten EU-Rechtsakte ihre Schatten voraus. Geht man von den vorliegenden Entwürfen aus, dürften diese Rechtsakte zu grundlegenden Konflikten mit Regelungen und Prinzipien der DSGVO führen.
Der erste Beitrag der Reihe trägt den Titel „Auf Kollisionskurs – Datenschutz und Schuldrecht“. Andreas Sattler wird kritisch das Verhältnis der DSGVO zu der vorgeschlagenen Digitale Inhalte-RL beleuchten.
Wer die Diskussion dazu persönlich fortsetzen möchte: Am Mittwoch, den 24. Januar 2018, ab 17:15 Uhr veranstaltet PinG ein Panel mit dem Titel “Disconnecting Frameworks: ePrivacy, Digital Content Directive and the GDPR” auf der Konferenz CPDP (Computers, Privacy & Data Protection) in Brüssel. Mit von der Partie sind Prof. Niko Härting (PinG/Härting Rechtsanwälte), Olivier Micol (EU-Kommission, Generaldirektion Justiz), Helena Koning (Mastercard), Damian Clifford (KU Leuven), Axel Voss (Europäisches Parlament), Bojana Bellamy (Hunton & Williams) und Sjoera Nas (Datenschutzaufsicht der Niederlande).
Die Artikelreihe wird gesammelt über die Telemedicus-Themenseite „Disconnecting Frameworks“ abrufbar sein.
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