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Die Regulierung der digitalen Ökonomie ist bereits seit Jahren Gegenstand rechtlicher Diskussionen. Auch die Europäische Kommission hat auf diese Diskussion reagiert und am 15.12.2020 ihren Entwurf zum Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA-E) veröffentlicht. Dieser bildet, zusammen mit dem Digital Services Act, das Kernelement der EU-Digitalstrategie. Das Ziel des DMA-E: Die Märkte des Digitalsektors sollen bestreitbar und fair bleiben. Vor diesem Hintergrund ermöglicht es der DMA-E, bestimmten Betreibern zentraler Plattformdienste eine Reihe von Marktverhaltensweisen bereits ex ante zu untersagen.
Noch befindet sich der DMA-E im Gesetzgebungsverfahren, jedoch werden die neuen Regelungen möglicherweise schon im kommenden Jahr umgesetzt werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des DMA-E zusammengefasst und kritisch beleuchtet.
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