Auch hinter dem Design von Spielzeug, Möbeln und sonstigen Gebrauchsgegenständen steckt ein kreativer Prozess. Urheberrechtlich hatte das Produktdesign bisher aber einen Sonderstatus. Schwer fällt in diesem Bereich die Abgrenzung zur reinen Gebrauchsästhetik – die keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
Im letzten Jahr hat der BGH in seiner „Geburtstagszugs”-Entscheidung die Anforderungen für den urheberrechtlichen Schutz von Design gesenkt – und damit einen dogmatischen Wandel vollzogen. Das OLG Schleswig hat die neue Rechtsprechung des BGH kürzlich umgesetzt. Artikel vollständig lesen
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Das Urheberrecht ist im Internetzeitalter ständig neuen Entwicklungen unterworfen und stand vielleicht noch nie so sehr im Zentrum öffentlicher Diskussionen wie heute. Um Debatten verstehen und neue Ansätze bewerten zu können, sind Grundkenntnisse unerlässlich. Das vorliegende Werk will eine kompakte Darstellung bieten und spricht neben Jurastudenten in entsprechenden Schwerpunkten auch gezielt Nichtjuristen an. Zusätzlich zum Urheberrecht wird das Designrecht überblicksartig dargestellt und kurz die internationale Rechtslage beleuchtet.