Social Media ist im Trend – seit längerem. Immer öfter präsentieren sich mittlerweile auch mittelständische Unternehmen mit einer eigenen, offiziellen Unternehmensseite auf Facebook. Die Vorteile liegen auf der Hand: Schnelle Kommunikation, direktes Marketing in der Zielgruppe und ein modernes Image mit möglichst vielen Fans. Ein solcher Auftritt bei Facebook muss aber auch rechtlichen Anforderungen Stand halten. Denn ansonsten kann die Präsentation im Social Web auch nach hinten los gehen. Artikel vollständig lesen
Thomas Stadler hat sich die neue Datenschutzerklärung von Google angeschaut. Fazit:
Die stringente und konsequente Rechtsanwendung führt letztlich zu dem Ergebnis, dass die Datenschutzerklärung von Google nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, und, dass man das was Google macht, unabhängig von der rechtlichen Gestaltung, nicht in Einklang mit dem hiesigen Recht bringen kann.
Weil diese Konsequenz aber nicht gezogen wird, werden wir weiterhin mit einem Datenschutzrecht leben, das zwar formal äußerst streng ist, das aber in der Praxis, letztlich mit stillschweigender Duldung aller Beteiligten, nicht eingehalten wird.
Es sei denn natürlich, jemand beschreitet den Rechtsweg.