+++ OLG Köln: Ärztebewertungsportal Jameda teilweise unzulässig
+++ Datenschutzbehörden: Einsatz von Google Analytics bedarf Einwilligung
+++ Datenschutzbehörden veröffentlichen neues Standard-Datenschutzmodell
+++ AGH Berlin: Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das beA
+++ AG Itzehoe: Provider muss Straverfolgern E-Mails herausgeben Artikel vollständig lesen