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Wochenrückblick: Bundespräsident, TikTok, Insolvenzverwalter

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+++ Bundespräsident zögert bei Hate-Speech-Gesetzespaket

+++ US-Regierung schiebt TikTok-Bann auf

+++ Urheberrecht: Neuer Referentenentwurf zur DSM-Richtlinie

+++ EuGH zur Netzneutralität bei gedrosselten Tarifen

+++ Irisches Gericht bremst Datenschutzbehörde gegen Facebook

+++ BVerwG: Insolvenzverwalter hat keinen Auskunftsanspruch nach DSGVO Artikel vollständig lesen

LG Köln: Telekom darf Drosseltarif nicht als Flatrate verkaufen

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Gewiss kann sich ein TK-Unternehmen bessere Publicity vorstellen, als den Namen „Drosselkom“ verpasst zu bekommen. Den heimste sich die Telekom ein, als sie im Sommer ihre neuen Internettarife vorstellte. Anlass der Empörung: T-DSL sollte ab 2016 mit einem gedeckelten Datenvolumen kommen. Nach 75 GB sollten Kunden nur noch mit 384 kbit/s surfen können, eigene Dienste ausgenommen. Da raunten Spott und Häme durchs Netz, die Telekom torpediere die Netzneutralität und die Kundschaft würde ausbleiben. Gestern hat das LG Köln der Telekom-Drosselung auch noch die juristische Absage verpasst: Die Drosselungsklausel DSL-Flatrateverträgen ist unzulässig, so das LG Köln (Az. 26 O 211/13).

Ein vernünftiges Urteil. Aber: Seine Bedeutung wird überschätzt. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Prism, Drosselkom, Sharehoster

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+++ Weltweite Reaktionen auf Prism

+++ EU Parlament verabschiedet Open-Data-Richtlinie

+++ Telekom reagiert auf Kritik an Internet-Drossel

+++ Vorratsdatenspeicherung: EuGH verhandelt am 9. Juli

+++ LG Hamburg: Amazon-Dokumentation darf ausgestrahlt werden

+++ OLG Hamburg: Sharehoster kann auch als Gehilfe haften Artikel vollständig lesen

Quorum erreicht – Online-Petition zur Netzneutralität

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Zur Zeit läuft eine Online-Petition von Johannes Scheller, die sich für eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität stark macht. Innerhalb von kurzer Zeit wurde das notwendige Quorum von 50.000 Abstimmungen erreicht – der Bundestag muss sich durch seinen Petitionsausschuss nun mit der Problematik befassen.

Aus der Begründung der Petition:

Die Netzneutralität ist ein wichtiger und elementarer Grundbaustein eine freien Internets. Ist keine Netzneutralität gegeben, so besteht die Gefahr eines „Zwei-Klassen-Internets“, in dem die Provider kontrollieren, auf welche Dienste und Inhalte Nutzer zugreifen können. Das käme einer Zensur aus wirtschaftlichen Aspekten gleich. Des weiteren können Provider ohne den gesetzlichen Schutz der Netzneutralität erreichen, dass Nutzer bestimmte Inhalte und/oder Dienste nur noch gegen Zuzahlung nutzen können, außerdem können sie eigene Dienste priorisieren und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Nutzer sind damit nicht mehr frei in ihrer Entscheidung zwischen Diensten und können eventuell das für sie beste Angebot nicht nutzen.

Dass die Petition das Quorum so schnell erreicht hat, dürfte sicherlich auch an der Diskussion um die Einführung einer Datendrosselung bei der Telekom liegen.

Zur Nachricht bei heise.de. Artikel vollständig lesen

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