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Wochenrückblick: Dashcams, Böhmermann, Rundfunkbeitrag

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+++ BGH entscheidet zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen

+++ OLG Hamburg bestätigt Entscheidung gegen Böhmermann-Gedicht

+++ BVerfG verhandelt über Rundfunkbeitrag

+++ EuG: Netflix scheitert mit Klage gegen Filmförderung

+++ Kryptowährungen: Rat bestätigt neue Richtlinie gegen Geldwäsche

+++ BND schränkt seine Metadaten-Speicherung ein Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Böhmermann, Privacy Shield, WhatsApp-AGB

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+++ LG Hamburg verbietet Teile des Böhmermann-Gedichts

+++ Artikel-31-Ausschuss: Noch keine Zustimmung zum Privacy Shield

+++ KG: WhatsApp muss deutschsprachige AGB bereitstellen

+++ OLG Stuttgart: Dashcam-Aufzeichnungen grundsätzlich verwertbar

+++ Update Adblocker: Adblock Plus-Anbieter droht Niederlage vor OLG Köln
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Wochenrückblick: BND, Adblock Plus, Dashcams

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+++ BND 1: DE-CIX erwägt angeblich Klage

+++ BND 2: Deutsche Hilfe bei NSA-Spionage

+++ LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

+++ AG Nienburg: Kurze, anlassbezogene Dashcamaufnahmen können zulässig sein

+++ Bundesregierung will Preisbindung für E-Books einführen

+++ EGMR stärkt Recht auf Justizkritik

+++ EU erwägt Aufsicht für Google, Amazon und Facebook

+++ BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit

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Wochenrückblick: Spähaffäre, Dashcams, Netzsperren

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+++ BND hört Türkei und US-Außenministerium ab

+++ VG Ansbach: Dashcams können allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

+++ OLG Köln: Provider sind nicht zu Netzsperren verpflichtet

+++ LG Frankfurt zu Vertriebsverboten für Online-Plattformen und Presisuchmaschinen

+++ Berliner Senat verbietet Taxi-Konkurrenten Uber

+++ Münchener Gericht entscheidet zur Anrechnung von Amazon-Gutscheinen Artikel vollständig lesen

VG Ansbach: Dashcams verletzen allgemeines Persönlichkeitsrecht

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Der Einsatz von Dashcams ist unzulässig, wenn die Aufnahmen im Internet oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Dienstag entschieden (Az. AN 4 K 13.01634).

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt in Bayern. Er wehrte sich gegen ein von Datenschützern verhängtes Verbot der Dashcam. Dashcams sind Armaturenbrett-Kameras zur Aufnahme eines Verkehrsgeschehens. Der Anwalt argumentierte, dass er die erzielten Aufnahmen lediglich im Falle eines Unfalls als Beweismittel verwenden wollte, sie jedoch sonst sofort löschen würde. Das Gericht entschied, dass die im Straßenverkehr erzielten Aufnahmen in den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes fallen. Da eine Identifizierung der Straßenverkehrsteilnehmer durch die Bewegtbilder möglich sei, verletzten diese die Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer in erheblicher Weise.

Im vorliegenden Fall hat das Gericht im Rahmen einer Interessenabwägung das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Gefilmten höher gewertet als eine mögliche Sicherung von Beweismitteln im Falle eines Unfalles. Trotz der Entscheidung bleibt die Rechtslage weiterhin unklar. Zum einen hat das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen, da das Verbot aufgrund eines Formfehlers aufgehoben werden musste. Zum anderen ist der Einsatz von Dashcams zu persönlichen Zwecken zulässig und auch die Aufnahmen könnten einzelfallabhängig in einem Gerichtsverfahren als zulässige Beweismittel eingesetzt werden.

Zum Bericht bei Golem.de. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Internet-Ausschuss, Links, Cookie-Richtlinie

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+++ Bundestag beschließt Ausschuss Digitale Agenda

+++ EuGH zur Verlinkung von urheberrechtlich geschützten Texten

+++ NSA-Skandal: Generalbundesanwalt will Ermittlungsverfahren einleiten

+++ Kündigung wegen Retouren: Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab

+++ Neues zur Cookie-Richtlinie: Stellungnahme der Bundesregierung liegt vor

+++ Bayerische Datenschützer wollen Dashcams verbieten Artikel vollständig lesen

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