Telemedicus

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Wochenrückblick: IT-Sicherheit, AdBlockPlus, Creative Commons

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+++ Bundesregierung beschließt IT-Sicherheitsgesetz

+++ Landgericht München verhandelt über AdBlockPlus

+++ Flickr entfernt Werke unter Creative Commons Lizenzen aus Druckdienst „Wall Art“4

+++ Kartellrecht: Webbrowserauswahl in Windows ist abgeschafft

+++ Niederlande: Datenschützer drohen Google mit Sanktionen Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Google, BND, Creative Commons

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+++ EU-Parlament fordert Entflechtung von Google

+++ BGH: Illegale Konsolenadapter gehen zurück in die Vorinstanz

+++ OLG Köln zu CC-Lizenzen und kommerzieller Nutzung

+++ Totalüberwachung: „Haarsträubende Rechtsauslegung” des BND

+++ EGMR zur Kündigung eines Journalisten wegen Kritik an Arbeitgeber

+++ Facebook: Geänderte Datenschutzbestimmungen

+++ Bundesrat: Bildungsschranke § 52a UrhG wird dauerhaftes Recht

+++ Landgericht Hamburg verbietet ARD-Film

+++ Sixt darf Fahrdienst nicht mit Begriff „Taxi” bewerben Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NSA, Netzneutralität, Creative Commons

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+++ Bundestag richtet NSA-Untersuchungsausschuss ein

+++ Netzneutralität: EU-Ausschuss akzeptiert Verordnung zum Telekommunikationsmarkt

+++ LG Köln entscheidet über Creative Commons Lizenzen

+++ Neues Diskussionspapier zum Jugendmedienschutz

+++ Bundesregierung zu Redtube: „Gutes Maß an Rechtssicherheit”

+++ Twitter in der Türkei gesperrt Artikel vollständig lesen

C3S: Geld für freie Musik?

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Freie Lizenzwahl für Musiker, Stimmengleichheit unter den Mitgliedern, transparentes und abrechnungsgenaues Pay-per-Play – das alles will die C3S bieten. Noch liegt sie in der Gründungsphase; ab 2015 will die C3S aber die ersten Vergütungen an Musiker ausschütten. Gerade für die Wahrnehmung des Online-Airplays will die C3S die attraktivere Alternative zur GEMA sein: Sie kündigt an, mit einem besseren Erfassungssystem aufzuwarten und durch entsprechende Programmierschnittstellen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Einen lesenswerten Überblick zum aktuellen Stand der C3S gibt Anne Kohlik auf FAZ.net. Die Gründung einer Verwertungsgesellschaft ist eine Mammutaufgabe, soviel ist spätestens nach der Lektüre des Artikels klar; ebenso die Tatsache, dass die C3S-Gründer es ernst meinen. Doch wie erfolgsversprechend ist die Idee der C3S? Wird tatsächlich Geld für Musik unter freier Lizenz fließen? Kohlik konstatiert:

Noch scheint die Gema daran zu glauben, dass Künstler nur aus All-Rights-Reserved-Lizenzen Einnahmen ziehen können. Es ist an C3S, das Gegenteil zu beweisen.

In der Tat: Ob auch freie Musik Einnahmen generieren kann, wird über Erfolg und Misserfolg der C3S entscheiden. Die GEMA hält von der Vereinbarkeit freier Lizenzen mit ihrem Wahrnehmungsmodell traditionell wenig. Sollte sie sich in diesem Punkt dennoch öffnen, könnte sie der C3S das Wasser abgraben. Besonders wahrscheinlich ist das aber nicht; zumindest nicht in der Stringenz, die die C3S wohl an den Tag legen wird. Frischer Wind in der Musiklandschaft schadet jedenfalls nicht, und vielleicht lässt das ein oder andere musikalische Schwergewicht der Zukunft seine Rechte von der C3S wahrnehmen.

Zum Artikel auf FAZ.net.
Temeledicus zur Vereinbarkeit von GEMA-Mitgliedschaft und CC-Lizenzen. Artikel vollständig lesen

C3S tritt in Gründungsphase

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Die Cultural Commons Collecting Society (C3S) wird diesen Juli ihre offizielle Gründungsphase starten. Dies geht aus einer Meldung auf urheberrecht.org hervor. Die Initiative will in Zukunft eine Alternative zu den etablierten Verwertungsgesellschaften bieten. C3S wird die Rechte der Künstler nach dem Creative Commons Lizenzmodell wahrnehmen. Die Gründung der Verwertungsgesellschaft soll über Crowdfunding umgesetzt werden. Initiator Meik Michalke rechnet damit, dass in zehn Jahren aus der Idee eine europäische Verwertungsgesellschaft geworden ist.
Die Homepage der Initiative C3S.
Meldung des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Pornosperren, BSI, Creative Commons

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+++ EU-Parlament diskutiert Verbot von Pornografie in den Medien

+++ Microsoft muss eine halbe Milliarde Euro Strafe zahlen

+++ Innenministerium macht Ernst mit Meldepflicht nach Cyberangriffen

+++ EuGH: TV-Livestreaming nur mit Zustimmung der Fernsehsender

+++ Kabel Deutschland gibt Grundverschlüsselung auf

+++ Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter CC-Lizenz Artikel vollständig lesen

Zweigleisiges Urheberrecht – die Zukunft?

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Ein möglichst einfaches Urheberrecht – das ist das Ziel von Lawrence Lessig, dem Gründer von Creative Commons. Sein Vorschlag: Es soll künftig nur noch zwei Modelle geben – die kostenpflichtige kommerzielle Nutzung und die kostenlose private Nutzung von Inhalten. Außerdem hält er zum Schutz dieser Inhalte ein internetweites Content-ID-Verfahren a là YouTube für möglich, das ein globales Register aller Werke erstellt.

Im Interview mit der Zeit erklärt Lawrence Lessig wie er sich ein zeitgemäßes Urheberrecht vorstellt:

Wir leben in einer Welt, in der die simple Nutzung eines Inhaltes bedeutet, dass von ihm eine Kopie erzeugt wird. Das war ursprünglich anders. Nutzung hieß lange Zeit, sich etwas anzuhören oder es zu lesen, aber nicht, es dabei zu kopieren. Wir müssen also darüber nachdenken, wie diese Änderung im Recht fair abgebildet werden kann.

Zum Interview auf Zeit Online.
Youtube über das Content-ID-Verfahren.
Artikel vollständig lesen

GEMA gegen Musikpiraten: Streit um ein Pseudonym

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GEMA, Piraten, Creative Commons und der Streit um ein Pseudonym – gibt es bessere Zutaten für eine gesalzene Suppe vor Gericht? Tatsächlich geht die GEMA gegen die Musikpiraten e.V. vor: Auf einer CD der Musikpiraten ist nicht geklärt, wer hinter einem der Titel steckt. Die Musikpiraten haben nicht bewiesen, dass der Titel lizenzfrei ist, meint die GEMA – und hat Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt eingereicht (Az. 32 C 1286/12 (48)). Es könnte um mehr gehen als um die geforderten 68 Euro. Artikel vollständig lesen

GEMA nimmt Stellung zu Creative Commons

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Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.

Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.

Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
Artikel vollständig lesen

WDR 5 äußert sich zu Creative Commons

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Im Dezember 2011 hatte der Blogger Peter Piksa dem Sender WDR 5 in einem offenen Brief vorgeschlagen, künftig mehr Beiträge unter Creative Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Der WDR hat nun auf diesen Brief geantwortet. Artikel vollständig lesen

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