+++ BGH: Internet für Lebenshaltung von zentraler Bedeutung
+++ DAV spricht sich gegen geplantes Presseleistungsschutzrecht aus
+++ GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?
+++ Heinos neues Album mit Rock-Covern – Schunkler vs. Headbanger?
+++ Gutachten gegen neuen Rundfunkbeitrag Artikel vollständig lesen
Der Volksmusiker Heino veröffentlicht am 1. Februar ein neues Album und lässt mit seiner kräftigen Bariton-Stimme die deutsche Mainstream-Rock-Landschaft erzittern. Der Grund für den Aufruhr: Heino singt auf „Mit freundlichen Grüßen” zahlreiche deutschsprachige Hits von Musikern wie „Oomph!”, „Rammstein” und „Die Ärzte” im Schlagerstil. Wenn man jüngsten Presseberichten glauben darf, sind die betroffenen Künstler nicht uneingeschränkt begeistert – auch die juristische Keule wird bereits geschwungen. Eine kurze Einschätzung zur urheberrechtlichen Seite von Heinos jüngstem Coup. Artikel vollständig lesen