+++ EuGH: Reichweite des Anspruchs auf Löschung
+++ BGH: Zulässigkeit von Cheats
+++ BSI: Cyber-Bedrohungslage so hoch wie nie
+++ BMJ: Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
Spielekonsolen sind seit jeher mit umfangreichem Kopierschutz versehen. Er verhindert, dass auf ihnen Datenträger von Drittanbietern laufen. Und das Urheberrecht schützt den Kopierschutz seinerseits: Umgehungsmaßnahmen zu verkaufen, ist verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG) und sogar strafbewehrt. So kam es, dass der Konsolehersteller Nintendo einen Anbieter von Adapterkarten vor Gericht zog. Diese Adapterkarten passten in den Slot der Nintendo-DS-Konsole und war seinerseits ein Slot für SD-Karten.
Doch zielen Drittanbieter zwingend darauf ab, Kopierschutz zu umgehen, damit schwarzkopierte Spiele laufen? Ein Drittanbieter könnte ja auch eigene Spiele oder Software verkaufen, die eben nur der Katalog des Konsolenherstellers nicht listet. Zumindest ist das denkbar, und auch dafür wäre die Umgehung des Schutzes erforderlich. Führt man sich das vor Augen, erscheint ein weites Verbot der Schutzumgehung weniger als Urheberschutz denn als Verbot, den Markt der wenigen Konsolengrößen zu betreten. Und derlei Erwägungen gehören nicht ins Urheberrecht. Vielleicht ist all das aber nur vorgeschoben.
Ob der Schutz des § 95a Abs. 3 UrhG überhaupt für Videospiele gilt, war umstritten, bis der EuGH dies zu Beginn des Jahres bejahte. Auf dieser Linie urteilte nun der BGH und verwies zurück in die Vorinstanz. Entscheidende Vorgabe, wie auch schon vom EuGH herausgearbeitet: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss im Einzelfall gewahrt sein. Unter diesem klassisch-nebulösen Begriff möchte der EuGH bzw. jetzt der BGH im konkreten Fall eines geprüft sehen: Sollen wirklich nur illegale Game-Kopien auf den Adaptern laufen? Oder sollen „legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränkt werden”, wie es die BGH-Pressemitteilung formuliert? Welche Vorgaben der BGH nun genauer macht, werden die Entscheidungsgründe zeigen. Vor allem wird spannend sein, was das OLG München damit anfängt. Es muss sich nämlich mit den tatsächlichen Fragen auseinandersetzen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Telemedicus ausführlich zur Nintendo-Entscheidung des EuGH. Artikel vollständig lesen
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Letzte Woche wurde ein weiteres Urteil des LG Berlin bekannt, in dem sich das Gericht mit der Weiterveräußerung von Software auseinander setzt. Das Gericht entschied, dass das sogenannte Keyselling das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzt (Az.: 16 O 73/13). Damit war eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung wegen dieses Geschäftsmodells erfolglos. Artikel vollständig lesen
Dürfen Computerspiele an User-Accounts gekoppelt werden? Über diese Frage hat das LG Berlin Anfang des Jahres entschieden, über die Vorgeschichte haben wir bereits bei Telemedicus berichtet. Hintergrund war die Spieleplattform Steam. Viele gekaufte Computerspiele müssen zur Aktivierung an einen Steam-Account gekoppelt werden – und können so nicht mehr gebraucht weiterverkauft werden. Das LG Berlin entschied, dass Steam-Accounts nicht übertragbar sein müssen – auch nicht vor dem Hintergrund des Erschöpfungsgrundsatzes und der UsedSoft-Entscheidung des EuGH. Mittlerweile liegt das Urteil (Az. 15 O 56/13) im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
Letzte Woche haben wir zusammen mit der Humboldt Law Clinic Internetrecht von der mündlichen Verhandlung im Fall vzbv ./. Valve berichtet. Hintergrund des Streits sind die AGB des Spielemarktplatzes Steam. Im Fokus steht vor allem die Frage, ob Steam es seinen Nutzern erlauben muss, dort gekaufte Spiele weiterzuverkaufen. Überraschend schnell hat das LG Berlin nun seine Entscheidung in dem Fall verkündet, wie spielerecht.de meldet. Artikel vollständig lesen
Im Sommer 2012 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil im Verfahren Oracle gegen UsedSoft – eine Grundsatzentscheidung über den Handel mit Softwarelizenzen, die das IT-Recht seitdem konstant in Atem hält. Hintergrund war damals ein Vorlageverfahren des Bundesgerichthofs. Dieser hat nun seine Folgeentscheidung in dem Verfahren veröffentlicht und einige interessante Details zu den Rechtsfragen rund um den Handel mit Softwarelizenzen ergänzt. Artikel vollständig lesen
Die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme von Spielekonsolen kann zulässig sein – dann nämlich, wenn sie erkennbar vor allem anderen Zielen dient, als illegale Kopien abspielbar zu machen. Das hat der EuGH letzte Woche entschieden und damit den Regelungsradius des Umgehungsverbots von Kopierschutzmaßnahmen definiert.
Schon diese Frage ist spannend, doch die Entscheidung könnte zugleich viele weitere Auswirkungen haben. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH entscheidet über technische Schutzmaßnahmen bei Videospielen
+++ BVerfG: „Durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt
+++ BGH entscheidet über Tippfehler-Domains
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+++ Urheberrecht: Innenministerium mahnt FragdenStaat.de ab Artikel vollständig lesen
Am Dienstag fand vor dem Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung in dem Verfahren Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Computerspieleschmiede Valve statt. Dabei äußerte das Landgericht Berlin Zweifel, dass der digitale Erschöpfungsgrundsatz auf Computerspiele Anwendung findet. Ein spannender Fall, der Auswirkungen auf viele digitale Vertriebsmodelle haben könnte. Artikel vollständig lesen