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Papst Benedikt und der Streisand-Effekt

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Ein Kommentar von Tobias Kläner

Besser hätte es für das Satire-Magazin Titanic ja gar nicht laufen können. Katapultartig wurde das Blatt von der Wahrnehmungsgrenze weg geschleudert hin zu Sphären höchster medialer Aufmerksamkeit und Berichterstattung. Die Fragen, was Satire darf, wo sie anfängt oder wo sie endet, sind dabei ziemlich nebensächlich. Denn der eigentliche Schaden entstand für den Papst erst, als zum juristischen Mittel gegriffen wurde: Auf einmal waren die streitgegenständlichen Fotomontagen nicht bloß ein paar tausend Titanic-Lesern bekannt, sondern der breiten Öffentlichkeit – anhaltende Diskussion inklusive. Artikel vollständig lesen

Was wir von Christian Wulff über Political Compliance lernen können

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Ein Kommentar von Tobias Kläner

Wenn ein Vorsitzender des Vorstands oder des Aufsichtsrats eines deutschen Unternehmens für ähnliche Schlagzeilen sorgen würde wie der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff, dann wäre diese Person innerhalb des Unternehmens nicht mehr haltbar – und würde wohl kurzfristig von allen Aufgaben freigestellt werden. Der ehemalige Bundespräsident hingegen hielt sich selbst so lange wie möglich – und niemand konnte etwas dagegen tun. Das liegt daran, dass es etwas wie Compliance in der deutschen Politik (noch) nicht wirklich gibt. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Wulff, Vorratsdatenspeicherung, Wallraff

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+++ Veröffentlichung des Wulff-Anrufs bei Bild-Chefredakteur?

+++ Zweifel an der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung

+++ Peter Schaar zur Öffentlichkeitsfahndung via Facebook

+++ OLG Schleswig zur Wettbewerbswidrigkeit von Zeitungswerbung

+++ LG Köln: Klage gegen Wallraff endet mit Vergleich

+++ Bayern bildet Internetpolizei-Einheit

+++ Anonymous startet mit nazi-leaks.net Artikel vollständig lesen

Verunglimpfung: Wulff versus Facebook-Nutzer

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Ein einziger Klick mit der Maus – und schon hatte er die ganze Aufmerksamkeit des Bundespräsidenten auf sich gezogen. Ein Mann aus Zittau soll ein Wulff-Foto bei Facebook hochgeladen und verunglimpfend kommentiert haben. Das gefiel dem Bundespräsidenten freilich gar nicht – er ging dagegen vor. Die Sache landet nun vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Artikel vollständig lesen

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