In der aktuellen K&R (2011, 73 ff.) findet sich ein Aufsatz von Koenig/Fechtner, der sich mit Netzneutralität beschäftigt. Eingangs wird dort folgende Frage aufgeworfen:
Während hierzulande die Thematik vornehmlich unter Wirtschaftswissenschaftlern angesprochen wurde, haben sich Vertreter aus der Rechtswissenschaft bislang überwiegend zurückhaltend geäußert. Die traditionell vorwiegend in begrifflichen Ordnungen – weniger in funktional-technischen Optionen – denkenden Juristen haben Schwierigkeiten, die Thematik in ihr Ordnungssystem einzuordnen. Zwar werden in der öffentlichen Debatte häufig verschiedene Forderungen mit der Berufung auf das Prinzip der Netzneutralität formuliert; unberücksichtigt bleibt dabei jedoch, dass bis heute keine allgemeingültige und zugleich funktional-technisch geeignete Definition des Begriffes existiert.
Für unrichtig halte ich an diesem Absatz die Behauptung, deutsche Rechtswissenschaftler würden sich zum Thema Netzneutralität nur zurückhaltend äußern. Tatsächlich wird unter deutschsprachigen Juristen seit etwa einem Jahr eine intensive Debatte über das Thema geführt. Einen unvollständigen Überblick liefert Telemedicus.
Für richtig halte ich aber den Einwurf, der Begriff Netzneutralität sei bislang nicht richtig definiert. Ich habe bisher in den vielen Publikationen zu Netzneutralität, die ich gelesen habe, keine einzige abgrenzungsfähige Definition gefunden. Artikel vollständig lesen